Reinhardt fordert grundlegende Reform des Honorarsystems in der gesetzlichen Krankenversicherung

Mit Blick auf den gestrigen Parteitagsbeschluss der SPD hat der Vorsitzende des Hartmannbundes, Dr. Klaus Reinhardt, an die Partei appelliert, sich nicht länger in der Jagd auf das „Phantom Zwei-Klassen-Medizin“ aufzureiben. Dies diffamiere nicht nur alle im System der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) tätigen Akteure, sondern verstelle den Blick für wirklich sinnvolle und längst überfällige Reformen des Gesundheitssystems.

Der von der SPD erhobene Forderung nach einer einheitlichen Gebührenordnung erteilte Reinhardt erneut eine klare Absage. Ein solcher Schritt wäre nicht nur unter rechtlichen und ordnungspolitischen Gesichtspunkten inakzeptabel, sondern täusche auch darüber hinweg, dass das bestehende Honorarsystem der GKV das eigentliche Problem darstelle.

Reinhardt: „Wenn vor allem lange Wartezeiten am Quartalsende als maßgebliches Problem für Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung und angebliches Indiz für vermeintliche Klassenunterschiede zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung ausgemacht werden, dann ist es an der Zeit, endlich grundlegende Änderungen am Honorarsystem in der GKV vorzunehmen.“ Denn wenn etwas – zum Beispiel mit Blick auf die Terminvergabe – zu unterschiedlichen Entwicklungen in den Versicherungssystemen geführt habe, dann seien dies ganz maßgeblich im Honorarsystem der GKV implementierte Fehlsteuerungen. „Die pauschalierte Bezahlung ärztlicher Leistungen in Quartalen unter dem Deckel eines begrenzten Budgets generiert unnötige Patientenkontakte und führt nicht nur gegen Ende des Quartals zu Terminengpässen. Eine wesentliche Maßnahme zur Behebung dieses Problems, wäre in einem ersten Schritt die Umstellung des Systems auf zum Beispiel halbjährige Abrechnungen bei Anerkennung des bestehenden Honoraranspruches“, sagte der Hartmannbund-Vorsitzende. Dabei gehe es ausdrücklich nicht um Leistungsreduzierung, sondern um größere Freiräume und mehr Zeit für den einzelnen Patienten. Reinhardt appellierte nicht nur an den Gesetzgeber, sondern vor allem auch an die Krankenkassen, sich dieser Diskussion konstruktiv zu stellen – „bitteschön unter Versorgungsgesichtspunkten und nicht mit dem kurzsichtigen Blick auf mögliche Einspareffekte“, machte Reinhardt klar.