Reinhardt: Gemeinsam To-Do-Liste für die ersten 100 Amtstage entwickeln! Corona-Pandemie hat akute Priorität!

Der Vorsitzende des Hartmannbundes, Dr. Klaus Reinhardt, bietet der künftigen Bundesregierung eine konstruktive Zusammenarbeit bei der Gestaltung und Umsetzung der notwendigen Reformen des deutschen Gesundheitssystems an. Dies gelte ausdrücklich – auch weiterhin – für die akute Herausforderung der Bekämpfung der Corona-Pandemie.

„Sowohl die Qualität, als auch die Umsetzbarkeit von Reformvorhaben oder auch akut notwendiger Maßnahmen werden entscheidend davon abhängen, auf welches Maß an Beteiligung und Akzeptanz diese bei den Betroffenen stoßen“, sagt Reinhardt. Deshalb sei es unbedingt erforderlich, dass die Expertise der Akteure des Gesundheitswesens wieder stärkeren Eingang in politische Entscheidungsprozesse finde. „Am Ende gewinnen wir Zeit, wenn wir die Dinge nicht überstürzen“, zeigt sich der Hartmannbund-Vorsitzende überzeugt. Deshalb müsse man unter Hinzuziehung allen zur Verfügung stehenden, relevanten Sachverstandes zwar zügig, aber auch gründlich nach den besten Lösungen suchen. Die schleppende Digitalisierung des Gesundheitswesens zeige überdeutlich, dass entkoppelte politische Dynamik – entwickelt sie sich an den Betroffenen vorbei – zum Scheitern verurteilt sei.

Reinhardt schlägt der (designierten) Ressortleitung des Gesundheitsministeriums vor, in einem ersten Schritt gemeinsam mit der Ärzteschaft eine „To-Do-Liste“ für die ersten 100 Amtstage zu entwickeln. Die Bewältigung der Corona-Pandemie habe dabei ganz sicher höchste Priorität. „Angesichts der Dimension der anstehenden Herausforderungen können wir es uns nicht erlauben, nicht an einem Strang zu ziehen“.

Die stellvertretende Vorsitzende des Hartmannbundes, Prof. Dr. Anke Lesinski-Schiedat, bezeichnet in diesem Zusammenhang den Koalitionsvertrag der Ampel-Parteien als „verwertbare Grundlage“. Mit den Themen Krankenhausfinanzierung, Notfallversorgung oder etwa dem Öffentlichen Gesundheitsdienst seien einige der wesentlichen Herausforderungen genannt. Über das „Wie“ und das „Wann“ gebe es allerdings nicht nur in diesen Fragen, sondern an vielen weiteren Stellen noch Gesprächsbedarf. So dulde zum Beispiel die Einführung erlösunabhängiger Vorhaltepauschalen für die Kliniken auf Grundlage von Empfehlungen einer “kurzfristig eingesetzten” Regierungskommission keinen Aufschub und müsse unverzüglich in Angriff genommen werden.

Welchen Wert Absichtserklärungen – wie etwa die einer Entbudgetierung hausärztlicher Leistungen – hätten, stelle sich ganz sicher erst beim Blick auf die Details heraus. Auch das Thema Hybrid-DRG werde sich als dickes Brett erweisen, das man nur gemeinsam mit allen Beteiligten bohren könne. Dies gelte auch für das ambitionierte Vorhaben einer sektorenübergreifenden Bedarfsplanung oder etwa die – auch im Koalitionsvertrag nicht beantwortete – Frage der Finanzierung einer neuen Approbationsordnung. Hellhörig werde man auch, wenn es um mehr Einfluss der Länder im Bereich der Zulassung oder etwa der Bedarfsplanung gehe.

Vermisst werde in diesem Zusammenhang auf Seiten der Ärzteschaft ohnehin – zum wiederholten Male – ein klares Bekenntnis der Koalitionäre zur ärztlichen Freiberuflichkeit und zur Stärkung der Selbstverwaltung als Basis selbstbestimmten medizinischen Handels. Dazu gehöre auch eine klare Zusage zur überfälligen Umsetzung der neuen GOÄ.