Reinhardt: Nachträgliche Impfnachweise sollten auch in den Impfzentren erfolgen

Der Vorsitzende des Hartmannbundes, Dr. Klaus Reinhardt, hat die Entscheidung des Deutschen Bundestages begrüßt, die Praxen nicht zum nachträglichen Nachweis von „Corona-Impfungen“ in einen digitalen Impfausweis zu verpflichten. „Ich freue mich, dass die Politik hier auf den letzten Metern noch die Kurve bekommen hat und den Kolleginnen und Kollegen die dringend erforderliche Zeit zum Impfen belässt, statt sie zu weiteren Dokumentationen zu verpflichten“, sagte Reinhardt.

Für den Hartmannbund-Vorsitzenden sind neben den vom Gesetzgeber vorgesehenen Institutionen auch die Impfzentren und deren eingespielte Strukturen eine geeignetere Option zum digitalen Nachtragen erfolgter Impfungen. „Ich bin sicher, dass die Betreiber der Impfzentren sehr schnell über Konzepte einer praktikablen Umsetzung eines solchen Vorhabens verfügen könnten“, sagte Reinhardt. In diesem Zusammenhang könne sich die sinnvolle großzügige Ausstattung der Einrichtungen als nützlich erweisen.