Der Hartmannbund hat die heutige Entschließung des Bundesrates zur Notwendigkeit der Weiterentwicklung des DRG-Systems begrüßt. Die Länderkammer bekräftigt in ihrem Beschluss erhebliche Weiterentwicklungsnotwendigkeiten des Systems und fordert die Bundesregierung auf, ein System erlösunabhängiger Vorhaltepauschalen zu entwickeln, das die unterschiedlichen Vorhaltekosten berücksichtigt, Leistungen der Grundversorgung auskömmlich vergütet, Anreize zur Leistungsausweitung verhindert und – bei deutlichem Bürokratieabbau – mehr Ressourcen für die eigentliche Aufgabe von Krankenhäusern, der Versorgung von Patientinnen und Patienten, schafft. „Wir freuen uns, dass auch die Länder die Notwendigkeit sehen, in diesem Sinne kurzfristig eine Regierungskommission einzusetzen, um entsprechende Empfehlungen zu erarbeiten“, sagte der Vorsitzende des Hartmannbundes, Dr. Klaus Reinhardt.
Reinhardt bekräftigte den Anspruch der maßgeblichen Akteure des Gesundheitssystems, in die anstehenden Veränderungsprozesse eingebunden zu werden. „Es wird nicht ohne die Erfahrung und das Wissen derjenigen gehen, die in diesem System jeden Tag ihr Bestes für die Versorgung der Patientinnen und Patienten geben, die zehntausenden Ärztinnen und Ärzte und Pflegekräfte, sowie alle Professionen, ohne die im Krankenhaus nichts geht.“
An die Länder appellierte Reinhardt, ihren Anspruch auf eine verantwortungsvolle Mitgestaltung der Weiterentwicklung von Krankenhausstrukturen durch die Wahrnehmung ihrer – auch finanziellen – Zuständigkeiten in diesem Bereich zu untermauern. Dazu gehöre es insbesondere, ihren Verpflichtungen aus § 9 Krankenhausfinanzierungsgesetz in vollem Umfang nachzukommen und den Krankenhäusern die für eine zeitgemäße und angemessene Patientenversorgung erforderlichen Investitionsmittel in vollem Umfang zur Verfügung zu stellen.
Reinhardt forderte abschließend die Koalitionspartner auf Bundesebene auf, die im Pflegepersonal-Stärkungsgesetz festgelegten Regelungen zur Ausbudgetierung der Pflegepersonalkosten aus den DRG-Fallpauschalen und zur separaten Finanzierung über ein krankenhausindividuelles Pflegebudget auch auf den ärztlichen Bereich auszuweiten und sachgerecht unter die geplanten fallzahlunabhängigen Vorhaltekosten zu subsumieren.