Reinhardt: Sachgerechtes Verfahren ist mit der Berliner Schablone unmöglich

Der Vorsitzende des Hartmannbundes, Dr. Klaus Reinhardt, hat das heute im Bundestag zur Abstimmung stehende Gesundheitsversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz (GVWG) kritisiert. „Einer der völlig inakzeptablen Bausteine dieses schier unüberschaubaren Regelungskonvolutes ist der Versuch, per Berliner Dekret quer durch die Republik Korrekturen im Bereich der Bereinigung von TSVG-Leistungen durchzuführen“, sagte Reinhardt. Es liege auf der Hand, dass dieses Verfahren vor allem dem Ruf der Krankenkassen folge, die dringenden Bedarf sehen, ihre Corona-gebeutelten Kassen wieder aufzufüllen.

„Wenn es tatsächlich um eine sachgerechte Korrektur von Bereinigungen gegangen wäre, dann hätte man diese Aufgabe den Kassenärztlichen Vereinigungen überlassen können, wo in Teilen schon längst die entsprechenden Schritte in Angriff genommen worden sind“, sagte Reinhardt. Stattdessen komme nun eine Schablone aus dem Hause Spahn, die ein angemessenes, subsidiäres Verfahren unmöglich mache. Damit dokumentiere der Gesetzgeber erneut sein fehlendes Vertrauen in die ärztliche Selbstverwaltung, auf deren Kompetenz er an anderer Stelle – zum Beispiel bei der Bekämpfung der Pandemie – mit großer Selbstverständlichkeit setze.