Vor dem Hintergrund der Anhörung zum Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) sowie einer für den 24. Oktober anhängigen Verhandlung des Bundessozialgerichtes (BSG) in Kassel zur Sozialversicherungspflicht im ärztlichen Bereitschaftsdienst appelliert der Hartmannbund an Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, seine Verweigerungshaltung gegenüber einer gesetzlich manifestierten Freistellung von der entsprechenden Versicherungspflicht aufzugeben. „Das anstehende Gesetzgebungsverfahren wäre – wie vom Bundesrat in diesem Zusammenhang gefordert – die ideale Plattform, um eine notwendige Klarstellung herbeizuführen. Das würde mit Blick auf eine möglicherweise anderslautende Entscheidung des BSG zwar keine aufschiebende Wirkung mehr haben, eine kurzfristige Korrektur aber anschließend erheblich beschleunigen“, sagte der Vorsitzende des Hartmannbundes, Dr. Klaus Reinhardt.
Reinhardt warnte eindringlich vor den Folgen einer Sozialversicherungspflicht für den Bereitschaftsdienst. „Ein Großteil der Kolleginnen und Kollegen, die sich bisher unabhängig von einer kassenärztlichen Tätigkeit im Bereitschaftsdienst engagieren, würden ihre Tätigkeit dann sicher einstellen. Das hätte einschneidende Auswirkungen auf die Versorgung.“ Der Hartmannbund-Vorsitzende verwies in diesem Zusammenhang auf entsprechende „Kettenreaktionen“, die von einzelnen KVen bereits in Mitgliederrundschreiben dargelegt würden. Würden die Bereitschaftsdienste nur noch von den dazu gesetzlich verpflichteten Vertragsärztinnen und Vertragsärzten zu leisten sein, so würden sich zwangsläufig die Öffnungszeiten der Notfallpraxen deutlich reduzieren, einige müssten gänzlich geschlossen, Fahrdienste erheblich reduziert werden.
Reinhardt: „Der Preis für eine solche Versicherungspflicht wäre hoch. Der Gesetzgeber ist also hier gut beraten jetzt unverzüglich die Notbremse zu ziehen. Besser etwas zu spät als gar nicht!“