Die aktuelle Debatte über eine Anhebung der Altersgrenze für Reservistinnen und Reservisten von 65 auf 70 Jahre zeigt: Deutschland muss seine personellen Ressourcen klüger, gerechter und realistischer nutzen. Der Hartmannbund Rheinland-Pfalz begrüßt daher die Diskussion über eine Modernisierung der bestehenden Altersgrenzen ausdrücklich. Hintergrund sind aktuelle Forderungen des Reservistenverbandes, das Höchstalter auf 70 Jahre anzuheben.
Der Vorsitzende des Hartmannbundes Rheinland-Pfalz, Dr. Christian Schamberg-Bahadori, erklärt: „Wer heute pauschal mit 65 Jahren Kompetenz aus dem System verabschiedet, verkennt die Realität unserer Gesellschaft. Viele Menschen sind länger gesund, leistungsfähig und hochmotiviert. Gerade in Zeiten wachsender sicherheitspolitischer Herausforderungen können wir es uns nicht leisten, Erfahrung ungenutzt zu lassen.“
Aus Sicht des Hartmannbundes geht es dabei nicht nur um sicherheitspolitische Handlungsfähigkeit, sondern auch um ein grundlegendes Prinzip der Generationengerechtigkeit. Während von jüngeren Generationen immer mehr Verantwortung erwartet werde, müsse zugleich anerkannt werden, dass ältere Generationen weiterhin einen wertvollen Beitrag leisten können.
Dr. Christian Schamberg-Bahadori weiter: „Generationengerechtigkeit bedeutet nicht, Alt gegen Jung auszuspielen. Sie bedeutet, Verantwortung fair zu verteilen und Potenziale in allen Altersgruppen zu nutzen. Wer bereit und geeignet ist, sollte sich auch im höheren Lebensalter weiter einbringen können.“
Generationengerechtigkeit bedeutet auch, dass Engagement und Kompetenz zählen – nicht Herkunft, Netzwerk oder sozialer Hintergrund. Wer leistungsbereit und geeignet ist, muss die Chance haben, Verantwortung zu übernehmen.
Gerade in medizinischen, organisatorischen, logistischen und führungsbezogenen Bereichen seien langjährige Berufs- und Lebenserfahrung von unschätzbarem Wert. Viele Reservistinnen und Reservisten verfügen über Kompetenzen, die sich nicht kurzfristig ersetzen lassen – sei es in der Patientenversorgung, im Krisenmanagement, in der Personalführung oder in hochspezialisierten Fachgebieten.
„Erfahrung ist kein Auslaufmodell. In komplexen Lagen braucht unser Land nicht nur körperliche Belastbarkeit, sondern auch Urteilskraft, Ruhe, Führungsstärke und fachliche Exzellenz. Diese Eigenschaften wachsen oft mit den Jahren“, so Schamberg-Bahadori.
Der Hartmannbund Rheinland-Pfalz spricht sich deshalb für eine differenzierte Neuregelung aus: Nicht das kalendarische Alter allein dürfe ausschlaggebend sein, sondern Eignung, Gesundheit, Motivation und konkrete Einsatzfähigkeit.
Die derzeitige Praxis, ehemalige Reservisten überwiegend als zivile Beschäftigte erneut einzusetzen, ist mit Blick auf einen möglichen Bündnis- oder Verteidigungsfall kritisch zu bewerten. Im humanitären Völkerrecht ist der Status von Kombattanten, Zivilpersonen und Begleitpersonen der Streitkräfte klar zu unterscheiden. Wer ohne eindeutigen militärischen Status verteidigungsrelevante Aufgaben wahrnimmt, kann im Konfliktfall rechtlichen Unsicherheiten ausgesetzt sein, insbesondere hinsichtlich des Kombattanten- und Kriegsgefangenenstatus (nach IHL „unprivileged belligerents“).
Deshalb sollte für freiwillig eingesetzte ehemalige Reservisten eine rechtssichere Einbindung in geeignete Reserve- oder Wehrdienststrukturen geprüft werden. Ziel muss ein besserer Schutz der Betroffenen und größere rechtliche Klarheit im Ernstfall sein.
Ein Blick nach Frankreich zeigt, dass auch ältere Reservisten stärker eingebunden werden können: Dort sind Einsätze bei entsprechender Eignung nach offiziellen Angaben bis zu einem Alter von 72 Jahren möglich.
Abschließend betont Dr. Christian Schamberg-Bahadori:
„Eine moderne Gesellschaft muss Altersgrenzen regelmäßig hinterfragen. Wer Menschen länger arbeiten lässt, länger Verantwortung tragen lässt und länger Beiträge erwartet, sollte ihnen auch länger ermöglichen, sich aktiv einzubringen. Das ist vernünftig, gerecht und im Interesse unseres Landes.“