Robuste und krisenfeste Personalausstattung in den Krankenhäusern sowohl im ärztlichen als auch im pflegerischen Bereich als Garant für Patientensicherheit und Qualität in der stationären Versorgung

Der nordrheinische Landesvorsitzende und zugleich Stellvertretende Bundesvorsitzende des Hartmannbundes, Dr. med. Stefan Schröter, und der Vorsitzende des Arbeitskreises „Assistenzärzte“ des Hartmannbundes, Dr. med. Sebastian Gassner, haben auf die Notwendigkeit einer robusten und krisenfesten Personalausstattung in den Krankenhäusern hingewiesen: „Während seit einigen Jahren der Gesetzgeber völlig zu Recht in immer mehr klinischen Fachbereichen Personalmindestausstattungen im pflegerischen Bereich mit garantierter Refinanzierung durch die Kostenträger etabliert hat, fehlen in Bezug auf den ärztlichen Dienst derartige gesetzliche Vorgaben weitestgehend. Sachgerecht ist das nicht.“, stellt Schröter fest. Und weiter: „Krankenversorgung funktioniert nur als Teamwork: Ohne Pflegende geht es nicht, ohne Ärztinnen und Ärzte aber auch nicht!“ Im Vordergrund müssten Versorgungssicherheit, Patientensicherheit und hohe medizinische Qualität, aber auch die konkreten Arbeitsbedingungen aller Beschäftigten der verschiedenen Berufsgruppen stehen. „In den letzten anderthalb Jahrzehnten ist es gerade unter den Bedingungen des DRG-Fallpauschalensystem zu einer kolossalen Arbeitsverdichtung in den Krankenhäusern gekommen. Gleichzeitig wurden bundesweit ca. 65.000 Pflegestellen aus rein betriebswirtschaftlichen Erwägungen heraus abgebaut, was sich längst als schwerwiegender Fehler herausgestellt hat.“, weist Schröter hin. Das gleiche dürfe nun im ärztlichen Bereich nicht auch passieren. „Die Zitrone kann nicht noch weiter ausgequetscht werden“ – fasst Schröter den Ist-Zustand an deutschen Kliniken zusammen. Überlegungen, im ärztlichen Dienst schon in der mittelfristigen Perspektive systematisch Stellen zu streichen, gebe es aber bereits auf Seiten der Klinikträger – sogar bei Kliniken mit deutlichen Umsatz- und Gewinnsteigerungen.

„Nach evidenzbasierten und gleichwohl praktikablen Maßstäben bemessene Personalmindestausstattungen sowohl im pflegerischen als auch im ärztlichen Bereich stellen die wichtigste qualitätssichernde Maßnahme dar und müssen unabhängig von Fallpauschalen durch die Kostenträger refinanziert werden!“ – fordert Schröter. Personalausstattung dürfe kein Gegenstand betriebswirtschaftlicher Experimente sein, und die Klinikträger müssten endlich aus dem diesbezüglichen Dilemma herausgeholt werden. Die Anforderungen in der Corona-Pandemie hätten auch gezeigt: „Niemand käme auf die Idee, aus Kostengründen die Feuerwehr abzuschaffen – weil man sie nämlich braucht, wenn es brennt!“ – so Schröter.

Sebastian Gassner weist darauf hin, dass die Personalausstattung im ärztlichen Bereich oftmals so knapp bemessen sei, dass hierunter auch die fachärztliche Weiterbildung junger Kolleginnen und Kollegen leide: „In den Kliniken müssen genügend Personalressourcen vorhanden sein, um eine fundierte Weiterbildung junger Ärztinnen und Ärzte sicherzustellen. Selbstverständlich dauert eine durch einen sich in Weiterbildung befindenden Arzt durchgeführte OP gewöhnlich länger, als wenn ein erfahrener Operateur den Eingriff durchführt. Diese Zeit zur Weiterbildung muss aber vorhanden sein und mithin die dafür erforderliche Personalausstattung. Das DRG-Entgeltsystem berücksichtigt diesen Aspekt leider völlig unzureichend und gehört auch in dieser Hinsicht dringlich reformiert. Die ärztliche Weiterbildung darf nicht länger ein „Abfallprodukt“ der Krankenversorgung sein!“

Darüber hinaus sei eine eher schwindende Wertschätzung gegenüber den Ärztinnen und Ärzten in den Krankenhäusern auszumachen, beispielhaft sogar durch den Gesetzgeber: „Für den systematischen Ausschluss der Ärztinnen und Ärzte im Rahmen von gesetzlichen Regelungen zu „Corona-Prämien“ gibt es keinerlei Sachgrund. Hier drohen die Beschäftigten der verschiedenen Berufsgruppen im schlimmsten Falle gar auseinanderdividiert zu werden.“ – warnt Schröter. Auch bei der Bemessung von Stellenplänen und Personalbudgets dürften Angehörige der Pflegeberufe einerseits und Ärztinnen und Ärzte andererseits nicht gegeneinander in Stellung gebracht werden.

Sebastian Gassner weist darüber hinaus auf problematische Ausgestaltungen bei der Delegation oder gar Substitution ärztlicher Tätigkeiten in den Krankenhäusern hin: „Betriebswirtschaftliche Überlegungen dürfen hierbei nicht die Triebfeder sein, im Vordergrund müssen stets Qualität und Patientensicherheit stehen!“

„Letztlich geht es für alle Berufsgruppen in den Kliniken gerade auch darum, die Freude am Beruf zu erhalten und zu fördern, und dazu braucht’s mehr als nur Applaus von den Balkonen!“ – so Schröter und Gassner.