Mit Blick auf den sogenannten Brexit hat der Hartmannbund die politisch Verantwortlichen auf nationaler wie auf EU-Ebene aufgefordert, sicherzustellen, dass „rechtmäßig erworbene Rentenansprüche, sowohl der gesetzlichen wie der privaten Rentenversicherungen, unbürokratisch nach Deutschland bzw. in die EU transferiert werden können“. Allein etwa 52.000 Renten würden derzeit an Versicherte gezahlt, die ihren Wohnsitz in Deutschland und Versicherungszeiten in Großbritannien erworben haben – unter ihnen viele Mediziner, so Dr. Christian Schamberg-Bahadori, Vorstandsmitglied des Hartmannbundes und HB-Landesvorsitzender von Rheinland-Pfalz.
Hinsichtlich der besonderen Bedeutung grenzüberschreitender Versorgung durch Ärztinnen und Ärzte müsse man die Rentenansprüche der Kolleginnen und Kollegen im Auge behalten, mahnte Schamberg-Bahadori.
Nach dem Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union haben beide Seiten angekündigt, im Laufe des Jahres die beiderseitigen Beziehungen hinsichtlich der Rentenansprüche von Versicherten neu zu regeln. Das bestehende EU-Recht gilt voraussichtlich nur noch bis zum 31. Dezember 2020. Schamberg-Bahadori: „Bei der Überführung, insbesondere der privaten Rentenansprüche, gibt es viele administrative Fallstricke, wie ein persönliches kostenpflichtiges Gespräch bei einem Finanzberater in Großbritannien oder die Tatsache, dass es nur ganz wenige ‚anerkannte Versicherungen‘ (weder BFA noch irgendeine Ärzteversorgung sind hierfür anerkannt) gibt: Vor diesem Hintergrund wäre es sehr hilfreich, wenn sich eine der Ärzteversorgungen um die Entgegennahme und dann die Verteilung dieser Rentenansprüche kümmert. Da viele Menschen davon betroffen sind, sollten die Neuregelungen zeitnah ausgehandelt werden.“ Hierbei gehe es nicht nur um die Sicherung der Lebensqualität im Alter, sondern auch um die Gerechtigkeit einem Jeden gegenüber, der sich Rentenansprüche in Großbritannien erworben hat – in dem damaligen Bewusstsein, dass diese als Teil eines gemeinsamen Europas, auch in den anderen Mitgliedsstaaten sicher seien.
Schamberg-Bahadori betont: „Die Betroffenen dürfen nicht schutzlos der Willkür der Versicherungen und britischer Regelungen ausgeliefert werden. Dieses zeichnet sich bereits jetzt mit den Auszahlungen von Gesamtsummen und ggfs. dann später durch monatliche Zahlungen mit sehr hohen Überweisungskosten ab – ganz abgesehen von der Unsicherheit durch nicht absehbare Kursentwicklung der Währungen“.