Statt überflüssiger und belastender Doppelstrukturen braucht es im Notfall eine intelligente Patientensteuerung

Mit Kritik hat der Vorsitzende des Hartmannbundes, Dr. Klaus Reinhardt, auf die Vorlage des Referentenentwurfes zum Notfallgesetz aus dem Bundesgesundheitsministerium reagiert. „Gerade noch hat der Gesundheitsminister das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) als Instrument gerühmt, mit dem man die Attraktivität – vor allem der hausärztlichen Tätigkeit – in der ambulanten Versorgung massiv steigern wird. Den KVen nun an sieben Tagen in der Woche für 24 Stunden sowohl eine telemedizinische als auch eine aufsuchende notdienstliche Versorgung ins Pflichtenheft zu schreiben oder etwa die Beteiligung der Niedergelassenen an sogenannten Kooperationspraxen in den Raum zu stellen, ist definitiv keine Einladung zur Niederlassung“, sagte Reinhardt.

Zudem konterkariere dieses Vorhaben die Bemühungen, das Gesundheitssystem effizienter zu machen, indem es in Klinik und Niederlassung überflüssige Doppelstrukturen schaffe und dabei ausblende, dass der bestehende Ärztemangel immer weniger Handlungsspielräume lasse. Deshalb sei es das Gebot der Stunde, die vorhandenen, immer knapper werdenden Kapazitäten sinnvoll aufeinander abzustimmen. Reinhardt: „Hierzu bedarf es einer intelligenten Patientensteuerung, die gewährleistet, dass die Menschen auch bei begrenzten Ressourcen in Notfällen die zum jeweiligen Zeitpunkt bestmögliche medizinische Versorgung am geeigneten Ort erhalten“. Dies sei man nicht nur den Patientinnen und Patienten schuldig, sondern auch den Ärztinnen und Ärzten, die in Praxis und Klinik bereits seit langer Zeit an der Belastungsgrenze arbeiten.

Der Hartmannbund-Vorsitzende abschließend: „Herr Lauterbach hat bei der Vorstellung des GVSG ja selbst darauf hingewiesen: Kein Gesetz verlässt so den Bundestag, wie es hineingegangen ist. Da wir erfahrungsgemäß auf das Kabinett an dieser Stelle nicht setzen können, bleibt uns also nur die Hoffnung auf die Abgeordneten des Deutschen Bundestages.“ Diese gelte es nun davon zu überzeugen, dass entsprechende Kurskorrekturen am Gesetz noch vorzunehmen sind.