Steht das deutsche Gesundheitssystem am Abgrund? 

„Die Meldung über die Insolvenz des Diako Klinikums in Flensburg war erschütternd – und sie ist nur ein erstes Anzeichen dessen, was uns in den nächsten Jahren drohen könnte“, mahnt Dr. Mark Tobis, Vorsitzender des Hartmannbund Landesverbandes Schleswig-Holstein.

In ihrer Pressemitteilung vom 22. November informierte die Diako Krankenhaus gGmbH über ihren Antrag auf ein Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung. Doch das Haus ist kein Einzelfall: Bereits im September hatte die Krankenhausgesellschaft Schleswig-Holstein (KGSH) als Teil der Kampagne ‚Alarmstufe ROT’ vor den Folgen der Kostenexplosion für Kliniken gewarnt und einen Inflationsausgleich gefordert. Auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) zeigt sich seit längerem besorgt. In ihrer Meldung vom 8. November lautet die Prognose: „Vielen Häusern droht im kommenden Jahr die Insolvenz, vermehrte Klinikschließungen und Versorgungseinschränkungen sind damit vorprogrammiert.“

In Schleswig-Holstein ist dieser Fall mit der Insolvenz der Flensburger Diako Klinik bereits eingetroffen. Zwar versichert die Krankenhaus gGmbH auf ihrer Website: „Der Klinikbetrieb läuft unverändert, in vollem Umfang, in allen Bereichen und mit unverändertem Leistungsspektrum weiter.“ Dennoch zeigt sich der Hartmannbund Landesverband Schleswig-Holstein alarmiert: Man müsse verhindern, dass der stationäre Bereich pleitegehe – dann sei außerdem zu befürchten, dass der ambulante Sektor diesem folge.

„Die Hiobsbotschaften und Hilferufe der Krankenhäuser zeigen: Das deutsche Gesundheitssystem steht am Abgrund“, so Dr. Tobis. Er schließt sich darum der Forderung der Krankenhausgesellschaften nach einem Inflationsausgleich an – am besten durch einen sofortigen Ausgleich der aktuellen Kostenexplosionen. Sein Vorschlag: „Kliniken müssen außerdem langfristig in der Lage sein, finanziell sicher zu arbeiten. Zudem braucht es dringend die Inkraftsetzung der neuen Gebührenordnung für Ärztinnen und Ärzte (GOÄ) mit einer Anpassung an den aktuellen Kostenindex! Im ambulanten Bereich bedarf es des Weiteren einer kurzfristigen Anpassung des EBM-Punktwertes an die Inflations- und Lohnzuwachsrate.“