Volle Kostenerstattung in Verbindung mit Personalmindestausstattungen sowohl für das nicht-ärztliche als auch das ärztliche Krankenhauspersonal

Auf das Erfordernis von Personalmindestausstattungen nicht nur bei den Pflegeberufen, sondern bei allen in den Krankenhäusern in der Patientenversorgung tätigen Berufsgruppen sowie die Notwendigkeit der vollen Finanzierung der hierfür entstehenden Personalkosten durch die Kostenträger haben der Stellvertretende Vorsitzende des Hartmannbundes und nordrheinische Landesvorsitzende, Dr. Stefan Schröter, und der Vorsitzende des Hartmannbund-Landesverbandes Berlin, PD Dr. Uwe Torsten, anlässlich der Vorlage des Entwurfs des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes (PpSG) hingewiesen: Es sei richtig und begrüßenswert, dass im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD vom 12. März 2018 und im Entwurf des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes jeweils festgelegt ist, zukünftig die Pflegepersonalkosten unabhängig von den DRG-Pauschalen durch die Kostenträger voll erstatten und auch zukünftige Tarifsteigerungen in vollem Umfange ausgleichen zu lassen.

Dies müsse aber auch für das ärztliche Personal gelten. „Die tatsächliche Umsetzung von sach- und bedarfsgerecht festzulegenden Personalmindestausstattungen sowohl für das nicht-ärztliche als eben auch für das ärztliche Personal in allen der unmittelbaren Patientenversorgung dienenden Bereichen eines Krankenhausbetriebs, die unabhängig von den DRG-Pauschalen zu 100 % von den Kostenträgern zu finanzieren ist, stellt die wichtigste qualitätssichernde und -verbessernde Maßnahme in unseren Krankenhäusern dar. Sie dient sowohl der Patientensicherheit als auch der Verbesserung der Arbeitsbedingungen für alle Beschäftigten – ganz gleich, welcher Berufsgruppe. Pflegende sowie Ärztinnen und Ärzte sind seit Einführung des DRG-Systems einer zunehmenden und nunmehr an eine Grenze kommenden Arbeitsverdichtung ausgesetzt, die kaum noch zu schultern ist. Personalmindestausstattungen und eine DRG-unabhängige 1:1-Erstattung der Personalkosten ausschließlich für die Angehörigen der Pflegeberufe – nicht aber für den ärztlichen Dienst – , wie es im Koalitionsvertrag und im Entwurf des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes vorgesehen ist, werden der Problemlage in den Krankenhäusern nicht gerecht und bringen die verschiedenen Berufsgruppen, die kollegial und ergebnisorientiert zusammenarbeiten müssen und aufeinander angewiesen sind, im schlimmsten Falle gar in eine schädliche wettbewerbliche Situation zueinander.“ – weist Dr. Stefan Schröter hin.

Der Berliner Hartmannbund-Landesvorsitzende PD Dr. Uwe Torsten macht auf einen weiteren Aspekt aufmerksam: „Darüber hinaus würde durch den Einbezug des ärztlichen Personals in die für das Pflegepersonal im Koalitionsvertrag und im Entwurf des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes vorgesehenen Regelungen ein wirkungsvoller Beitrag dafür geleistet, die Berufs- und Arbeitszufriedenheit der Mitarbeiter aller Berufsgruppen und deren Identifikation mit dem eigenen Krankenhaus zu erhöhen und somit zu stabileren und von weniger Fluktuation geprägten Belegschaften zu kommen.“