Der Hartmannbund unterstützt die Forderung der Bundesärztekammer aus ihrem aktuellen Positionspapier zu Weiterbildungsverbünden, die Auswirkungen der Krankenhausreform auf die ärztliche Weiterbildung stärker zu berücksichtigen. Die mit der Einführung von Leistungsgruppen einhergehende Konzentration medizinischer Leistungen darf nicht dazu führen, dass Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung künftig schwerer die erforderlichen Kompetenzen erwerben können.
„Wer die Versorgung von morgen sichern will, muss heute in eine hochwertige und attraktive Weiterbildung investieren. Die Krankenhausreform darf sich deshalb nicht nur an Versorgungsstrukturen orientieren – die Folgen für die ärztliche Weiterbildung müssen von Anfang an mitgedacht werden“, sagt Klaus-Peter Schaps, Vorsitzender des AK IV – Aus- und Weiterbildung im Hartmannbund. Der Verband hatte bereits in seinem eigenen Positionspapier „Ärztliche Weiterbildung mutig neu denken“ (2026) darauf hingewiesen, dass die Weiterbildungsfähigkeit von Standorten bislang kein verbindliches Kriterium der Krankenhausplanung ist.
Gerade mit Blick auf die zunehmende Ambulantisierung wächst die Bedeutung von Weiterbildungsverbünden. Diese müssen aus Sicht des Hartmannbunds mehr sein als lose Kooperationen einzelner Einrichtungen: „Weiterbildungsverbünde funktionieren nur, wenn sie verbindlich und bürokratiearm organisiert sind und echte Planungs- und Rechtssicherheit bieten. Dazu gehören zentrale Anstellungsstrukturen, strukturierte Rotationen mit klaren Weiterbildungsplänen und feste Ansprechpersonen für Koordination und Fortschritt“, so Schaps.
Um solche Rotationen und Planbarkeit auch strukturell zu untermauern, hat der AK IV – Aus- und Weiterbildung ein bundesweit einheitliches, kompetenzorientiertes Modulsystem vorgeschlagen: klar definierte Inhalte statt reiner Fallzahlen, planbare Lernwege und mehr Durchlässigkeit zwischen Fachgebieten und Einrichtungen. Ein solches System würde die von der Bundesärztekammer beschriebenen Engpässe an einzelnen Standorten spürbar abfedern, indem Kompetenzen gezielter und flexibler über mehrere Einrichtungen hinweg erworben werden könnten.
„Die Krankenhausreform verändert die Versorgungslandschaft spürbar. Wenn jetzt nicht die richtigen Weichen gestellt werden, drohen Lücken in der Weiterbildung und langfristig auch bei der Sicherung des fachärztlichen Nachwuchses. Die Politik muss Weiterbildung als festen Bestandteil der Gesundheitsversorgung begreifen und entsprechend fördern“, mahnt der Arbeitskreis-Vorsitzende.
Der AK IV weist zugleich darauf hin, dass hochwertige Weiterbildung nicht zum Nulltarif zu haben ist: Weiterbildungsverbünde, Rotationen zwischen Klinik und Praxis sowie die Supervision von Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung bedeuten erheblichen organisatorischen und personellen Aufwand. „Wer sektorenübergreifende Weiterbildung politisch einfordert, muss sie auch verlässlich finanzieren. Es braucht eine dauerhafte, tragfähige Refinanzierung der Weiterbildung selbst sowie der Koordinationsleistungen in den Weiterbildungsverbünden“, betont Schaps.