Wichmann: Klinikträger sollten sich die Bereitschaft zur Mehrarbeit nicht erschleichen

Der Hartmannbund hat die deutschen Klinikträger aufgefordert, bei der Einstellung von Ärztinnen und Ärzten transparenter mit der Vorlage der Opt-out-Erklärung umzugehen und damit einem klaren Votum des 121. Deutschen Ärztetages zu folgen. „Wir erleben immer wieder, dass Arbeitsvertrag und Opt-out-Regelung – sowohl zeitlich als auch kausal – in derartig engem Zusammenhang miteinander vorgelegt werden, dass für den Arbeitnehmer der Eindruck entsteht, die Opt-out-Regelung sei Bedingung für den Erhalt seiner Arbeitsstelle“, beschreibt Dr. Wenke Wichmann, Sprecherin des Ausschusses Assistenzärzte im Hartmannbund, den von vielen Kolleginnen und Kollegen erlebten Alltag. Die Klinikleitungen seien deshalb gefordert, ihre Personalabteilungen anzuhalten, die Formulare der Opt-out-Regelung erst nach dem Zustandekommen eines Arbeitsvertrages an den Arbeitnehmer zu übersenden. Nur so sei deutlich zu machen, dass es sich bei der Erklärung zum Opt-out um eine Option und nicht um eine Pflicht des Arbeitnehmers handle.

Wichmann: „Ein solches Verfahren ist nicht nur ein Zeichen von Fairness, sondern es liegt am Ende auch im Interesse des Arbeitgebers, sich die Zustimmung, im Bedarfsfall auch länger als 48 Stunden in der Woche zu arbeiten, nicht zu erschleichen. Klarheit an dieser Stelle ist eine gute Grundlage für eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit engagierten Ärztinnen und Ärzten“.