Widerspruchslösung ist verlässliche Grundlage für alle Beteiligten

Der Hartmannbund begrüßt die fraktionsübergreifend geplante Einführung einer Widerspruchslösung bei der Organspende. Angesichts der bevorstehenden Beratungen im Deutschen Bundestag sieht der Verband die Chance, die Lücke zwischen der hohen grundsätzlichen Spendebereitschaft in der Bevölkerung und den anhaltend niedrigen Spenderzahlen zu verringern. Länder wie Frankreich, Spanien und Österreich erzielten mit vergleichbaren Regelungen deutlich höhere Spenderquoten als Deutschland.

Nach Angaben der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZfgA) befürworten rund 85 Prozent der Menschen in Deutschland die Organspende, doch nur ein Bruchteil hat seine Entscheidung dokumentiert. Die geplante Widerspruchslösung würde nach Ansicht des Hartmannbundes dazu beitragen, dass sich die Bevölkerung noch konkreter mit dem Thema Organspende befasst. Zudem schaffe die Widerspruchslösung für Ärztinnen und Ärzte endlich eine verlässliche Grundlage, um den mutmaßlichen Willen von Patientinnen und Patienten zu berücksichtigen – ohne dass die individuelle Entscheidungsfreiheit angetastet wird.

Für die Praxis bedeute die aktuell geltende Rechtslage häufig eine erhebliche Belastung, betont der Hartmannbund: Ohne dokumentierten Willen müssten Angehörige in einer ohnehin schwierigen Ausnahmesituation stellvertretend entscheiden – eine Situation, die nicht selten dazu führe, dass eine mögliche Organspende nicht erfolge.

Eine klare gesetzliche Regelung würde diese Verantwortung von den Angehörigen nehmen und zugleich den Behandelnden Rechtssicherheit geben.

Voraussetzungen für den Erfolg der Reform sind aus Sicht des Hartmannbundes ein verlässliches Widerspruchsregister, eine dauerhafte Aufklärungskampagne sowie eine ausreichende Ausstattung der Kliniken, Ausstattung der Kliniken, die den steigenden Zahlen an Spenderinnen und Spendern gerecht wird.