Wolfram: Auch Medizinstudierende im PJ haben Anspruch auf faire Vergütung ihrer Leistungen

Gestern hat der Deutsche Bundestag einen Mindestlohn für Auszubildende beschlossen. Grund genug für die Medizinstudierenden im Hartmannbund, noch einmal nachdrücklich ihre Forderung nach einer fairen Bezahlung ihrer Leistungen im Praktischen Jahr (PJ) zu unterstreichen. „Es ist zu begrüßen, wenn der Gesetzgeber sich darum kümmert, dass Auszubildende sich in der Lehre nicht unter Wert verkaufen müssen“, sagte der Vorsitzende des Ausschusses der Medizinstudierenden im Hartmannbund, Christian Wolfram. Noch schöner wäre es allerdings, so Wolfram, wenn sich der Bundestag in gleicher Weise der Tatsache annähme, dass die ganz überwiegende Zahl der Medizinstudierenden im PJ auf eine solch angemessene Vergütung weiter verzichten müsste, weil viele Kliniken schlicht nicht entsprechend zahlten. Wolfram bekräftigte die Forderung der Medizinstudierenden, eine PJ-Aufwandsentschädigung in Höhe des jeweiligen Bafög-Satzes verpflichtend in der Approbationsordnung zu verankern.