Die Studierendenvertretungen des Studiengangs der Zahnmedizin des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte (FVDZ) und des Bundesverbandes der Zahnmedizinstudierenden (BdZM) sowie die Studierenden der Humanmedizin des Hartmannbundes kritisieren die in der Novelle des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vom 23.04.2021 festgeschriebenen Regelungen zur Schließung der Universitäten. Ab einem 7-Tage-Inzidenzwert von 165 sollen demnach die Hochschulen geschlossen werden. Sowohl in der Zahn- als auch in der Humanmedizin nimmt Präsenzunterricht mit Patientenkontakt einen wichtigen Teil des Studiums vor allem der höheren Semester ein. Unter aktuellen Pandemiebedingungen werden bereits jetzt strengste Hygienemaßnahmen – wie in den Praxen und Zahnarztpraxen – in der Lehre umgesetzt.
Das Aussetzen der Präsenzlehre bringt nach Einschätzung der Studierenden in diesem Bereich keinerlei Vorteile zur Eindämmung der Pandemie. „Die in der Zahnmedizin und Medizin bereits hohen Hygienestandards wurden an den Universitäten wegen der Corona-Pandemie noch einmal drastisch verschärft“, betont Konstantin Schrader, Vorsitzender des Studierendenparlaments des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte e.V. (FVDZ). „Neben Wechselunterricht, höchster Schutzausrüstung und regelmäßigen Testungen von Studierenden und Patienten, haben bereits viele Studierende eine Impfung erhalten.“ Die Vorsitzende des Bundesverbandes der Zahnmedizinstudierenden (BdZM), Lotta Westphal, ergänzt: „Die Behandlung vieler Patientinnen und Patienten in der Zahnmedizin durch die Studierenden hat bereits begonnen und kann nicht einfach unterbrochen werden. Durch einen Ausfall der Präsenzlehre entstünde hier eine große Versorgungslücke, die von den Kliniken nur schwer kompensierbar wäre.” §28b des IfSG (n.F.) macht Sonderregelungen für „Abschlussklassen“ möglich. Da nach dem Gesetzestext die Hochschulen mit den Schulen gleichgesetzt werden, fordert die Studierendenvertretung die Gleichstellung der Examensjahrgänge Medizin und Zahnmedizin mit den schulischen Abschlussjahrgängen.
Doch der Ausfall von Lehrveranstaltungen stellt nicht nur in den klinischen Kursen und Examenssemestern einen schwer auszugleichenden Verlust dar. Bereits im vorklinischen Studienabschnitt ist die Präsenzlehre zwingend erforderlich, um medizinische und handwerkliche Grundkenntnisse zu erlernen, um ein Weiterkommen zu gewährleisten. Auch hier ist reine Online-Lehre – wie in anderen Studiengängen – nicht möglich. Es drohen unverschuldet verlängerte Studienzeiten und ein Qualitätsverlust in der Ausbildung des (zahn)medizinischen Nachwuchses, deren Auswirkungen nicht absehbar sind. In der Humanmedizin verhält es sich analog. „Der Unterricht am Krankenbett ist ein essenzieller Bestandteil, um die Arzt-Patienten-Interaktion zu trainieren. Untersuchungsmethoden und ‚handwerkliche Fähigkeiten‘ werden durch Praxisunterricht wesentlich gestützt.”, erklärt Christian Wolfram, Vorstandsmitglied der Studierendenvertretung im Hartmannbund.
Studierende der Zahn- und Humanmedizin tragen zur Aufrechterhaltung medizinischer Versorgung bei und erweisen sich somit als systemrelevant. Eine Unterbrechung der Präsenzlehre hätte zur Folge, dass die Ausbildung von angehenden Ärztinnen und Ärzten auf der Strecke bleibt. Deshalb plädieren die Studierendenvertretungen von FVDZ, BdZM und Hartmannbund dafür, die praxisbezogene Lehre vor Ort unabhängig der Inzidenzwerte unter strengen Hygieneauflagen fortzuführen.