Zunehmende Ausbildung konzernartiger Strukturen in der medizinischen Versorgung gefährden das individuelle Arzt-Patienten-Verhältnis

Zunehmende Ausbildung konzernartiger Strukturen in der medizinischen Versorgung schränkt die freie Arztwahl durch den Patienten sowie die Freiheit ärztlicher Berufsausübung und ärztlicher Entscheidungen ein, gefährdet das individuelle Arzt-Patienten-Verhältnis und führt zur Fehlallokation der knappen und innerhalb des Solidarsystems bereitgestellten Ressourcen.

Die Delegiertenversammlung des Jahres 2018 des Hartmannbund-Landesverbandes Nordrhein lehnt die Bildung immer größerer Einheiten bis hin zu konzernartigen Strukturen – insbesondere in Gestalt von „kettenartig“ dimensionierten Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) – in der ambulant-vertragsärztlichen Versorgung ab.

„Wir begrüßen ausdrücklich das Urteil des Bundessozialgerichts vom 16. Mai 2018 (B 6 KA 1 /17 R in Revision des Urteils des Hessischen Landessozialgerichts vom 30. November 2016 (L 4 KA 20/14)), wodurch sicherstellt ist, dass MVZ in Trägerschaft von Investoren ohne fachlichen Bezug, die nicht in § 95 Abs. 1a SGB V abschließend genannt sind, keine weiteren MVZ gründen dürfen.“, so Dr. med. Stefan Schröter, Vorsitzender des Hartmannbund-Landesverbandes Nordrhein und Stellvertretender Bundesvorsitzender des Hartmannbundes.

„Gleichzeitig fordern wir den Gesetzgeber auf, zukünftig sicherzustellen, dass nicht einige wenige konzernartig aufgestellte Anbieter – auch solche, die gemäß § 95 Abs. 1a SGB V und der nunmehr höchstrichterlichen Rechtsprechung zulässig sind – lokal oder regional eine Alleinstellung erlangen können. Anderenfalls droht, dass ein primär renditeorientierter Anbieter die wirtschaftlichen, organisatorischen, personellen und qualitativen Konditionen für die Erbringung medizinischer Leistungen einseitig bestimmen kann. Wir können den Verlust von Angebotsvielfalt sowohl im ambulanten als auch im stationären Sektor nicht hinnehmen, er schränkt die freie Arzt- und Krankenhauswahl zu Ungunsten des Patienten ein. Der gerade von der Politik geforderte und angestrebte faire Wettbewerb mit dem Vergleich von Qualität, Preisen und Leistungen könnte somit nicht mehr stattfinden. Das schadet allen: Patienten, Ärzten und Kostenträgern.“, mahnt Dr. Schröter.

„Die Ausübung des Arztberufs als Freier Beruf steht auf dem Spiel, wenn es niederlassungswilligen Ärztinnen und Ärzten de facto nicht mehr möglich ist, sich in wirtschaftlicher Selbständigkeit niederzulassen, weil verfügbar werdende – insbesondere fachärztliche – Vertragsarztsitze durch die Betreiber großer MVZ – gar in nicht-ärztlicher Trägerschaft –systematisch erworben werden. Leider ist auch in Nordrhein in einigen Fachgebieten wie Labormedizin, Radiologie und Nephrologie/Dialyse ein derartiger Zustand bereits eingetreten.“, bedauert Dr. Schröter.