Appell des Hartmannbundes hat Erfolg: Landesgesundheitsamt beschließt Ausnahmeregelungen 

Das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit ist dem Appell des Brandenburger Hartmannbundes nach einer Corona-Ausnahmeregelung bei der Anerkennung von Famulaturen nachgekommen (siehe hier: https://www.hartmannbund.de/berufspolitik/news/appell-des-hartmannbund-studierendenausschusses-bezueglich-famulaturen-in-coronazeiten/). Das hat das Dezernat für Heilberufe in einem an den Hartmannbund adressierten Schreiben verkündet. Demnach dürfen Famulaturen und Krankenpflegepraktika auch in der Unterrichtszeit abgeleistet werden, wenn der Lehrbetrieb ausgesetzt ist oder Vorlesungen digital stattfinden und dabei die Erreichung der Lernziele gesichert ist. Coronadienste werden auf den Famulaturteil der ambulanten Krankenversorgung angerechnet. Darüber hinaus wurde beschlossen, dass Unterbrechungen im PJ aufgrund einer behördlich angeordneten Quarantäne nicht als Fehltage gerechnet werden (sofern nicht vorsätzlich herbeigeführt).

„Wir freuen uns, dass das Dezernat für Heilberufe im Landesgesundheitsamt unserer Bitte entsprochen hat, den Brandenburger Medizinstudierenden die Famulaturen unter Coronabedinungen zu erleichtern“, hieß es in einer ersten Reaktion aus der Geschäftsstelle des Landesverbandes.