Alle begründbaren Möglichkeiten der Faktorensteigerung zur GÖA-Abrechnung anwenden

Die Hartmannbund Landesverbände Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen appellieren an alle Haus- und Gebietsärzte, alle begründbaren Möglichkeiten der Faktorensteigerung bei der GOA-Abrechnung zur Anwendung zu bringen. Dies schließt eine Steigerung je nach Schwierigkeit und Zeitaufwand des einfachen Gebührensatzes um einen bis zu 3,5-fachen Faktor ein.

Begründung:

Wir sind gezwungen, die seit 1996 unveränderten Honorare der bestehenden Gebührenordnung für Ärzte der aktuellen von Inflation und Kostensteigerungen geprägten wirtschaftlichen Situation in den Praxen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte anzupassen. Aus diesem Grund sollten alle Fachgruppen den Paragraphenteil der GOÄ künftig in seiner Lesart genau nutzen und von den Möglichkeiten einer Faktorensteigerung mit Begründung Gebrauch machen.
Gera, 6.5.2023