Verpflichtende Fortbildungen für Ärzte mit ausländischer Approbation

Die Hartmannbund Landesverbände Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen fordern die Landesärztekammern auf, Ärztinnen und Ärzten mit einer außerhalb von Deutschland erworbenen Approbation verpflichtende Fortbildungen zur Vermittlung von Grundkenntnissen über das hiesige Gesundheitswesen anzubieten.

Begründung:

Das deutsche Gesundheitswesen zeichnet sich durch eine im internationalen Vergleich hohe Komplexität mit multiplen Akteuren, Rechtskreisen und Anforderungen aus, die das Handeln der Ärzte und Ärztinnen über medizinische Fragen hinaus bestimmen. Die Vermittlung von Grundkenntnissen über das deutsche Gesundheitswesen ist fester Bestandteil des Medizinstudiums. Studierende, die Ihre Approbation im Ausland erhalten haben, haben diese Grundkenntnisse jedoch nicht erworben. Für eine erfolgreiche Integration unserer ausländischen Kolleginnen und Kollegen in ihre ärztliche Tätigkeit in Deutschland erachten wir es daher als wesentlich, sie in einige dieser handlungsrelevanten Faktoren in Grundzügen einzuführen. Dazu zählen unter anderem: ärztliche Berufsordnung, Grundzüge des SGB V, Tarifverhandlungen an Kliniken, Vertragsärzteschaft/Bundesmantelvertrag, Umgang mit Schnittstellenproblemen ambulant-stationär, Krankenversicherungen, Haftungsrecht, Grundzüge des Abrechnungswesens….

Die Schulungen sollten im Rahmen von Fortbildungen durch die Landesärztekammern erfolgen, da dort die relevante Kompetenz und Expertise verortet ist. Inhalt und Format der Fortbildungen sollen im alleinigen Ermessen der Landesärztekammern liegen.

Im Sinne einer hohen Akzeptanz der Fortbildung sollte diese eine Dauer von acht Stunden nicht überschreiten. Auch sollte diese von jeder Landesärztekammer mindestens einmal im Kalenderjahr und möglichst an mehreren Fortbildungsstandorten angeboten werden

Darüber hinaus sind entsprechende Änderungen in der Berufsordnung vorzunehmen, so dass diese Fortbildungen für die genannte Zielgruppe verpflichtend sind.

Gera, 6.5.2023