In der Umsetzung alle Tätigen in der Medizinischen Versorgung mit Risikokontakten berücksichtigen

Die heute veröffentlichte Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus Sars-​CoV-2 schlägt erwartungsgemäß hohe Wellen innerhalb und außerhalb der Ärzteschaft. Die Studierenden des Thüringer Hartmannbundes begrüßen die Verordnung und richteten zugleich einen Appell in Hinblick auf deren Umsetzung. „Wir möchten appellieren, dass in der Umsetzung der Verordnung alle in der medizinischen Versorgung eingesetzten Personen mit entsprechend hohen Expositionsrisiken oder in Kontakt zu vulnerablen Gruppen berücksichtigt werden – auch etwa Studierende im Praktischen Jahr oder Auszubildende, die ein Praktikum absolvierten. Diese Gruppen geraten mitunter leicht aus dem Blick, da sie nicht zum Stammpersonal zählten. Dennoch sei es wichtig, sie nicht zu vergessen – nicht nur um deren Gesundheit zu schützen, sondern auch aus Gründen der Patientensicherheit“ sagte Dario-Lucas Helbing, Medizinstudent aus Jena und Mitglied im Vorstand des Thüringer Hartmannbundes.

Zugleich äußerte Helbing Verständnis dafür, dass der Verordnungsgeber bei der Impf-Priorisierung mit keiner leichten Aufgabe konfrontiert sei: „Die perfekte Impfstrategie, die alle gesellschaftlichen Gruppen mit der ihnen zukommenden Rangfolge berücksichtige, gibt es offensichtlich nicht.“ Dies zeigten auch die unterschiedlichen und teilweise widersprüchlichen Stimmen aus der Wissenschaft, Ärzteschaft, Ethikern oder der Politik selbst.