Müller warnt vor Gefährdung der Patientenversorgung und massivem Vertrauensverlust gegenüber Gesetzgeber und Krankenkassen

Das geplante Gesundheitsversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz (GVWG) soll die bisher gesetzlich garantierte vollständige Bezahlung der im Rahmen des Terminservicegesetzes zusätzlich erbrachten Leistungen rückgängig machen. „Die Zusatzleistungen werden weiter eingefordert, bezahlen will man aber nicht“, stellt Dr. Jörg Müller, Vorsitzender des Thüringer Hartmannbundes, absolut verärgert darüber fest. „Diese reine Kostendämpfungsmaßnahme auf dem Rücken des bereits vielfach überlasteten Praxispersonals, führt zu massivsten Vertrauensverlust gegenüber dem Gesetzgeber und gesetzlichen Krankenkassen“, äußert sich der Thüringer Landesvorsitzende.

„Bei nicht ausreichender Honorierung der zusätzlichen Leistungen empfehlen wir dem arbeitenden Personal in den Arztpraxen, diese Zusatzleistungen natürlich nicht mehr zu erbringen. Gesetzliche Maßnahmen, welche erneut eine weitere Verschlechterung der Krankenversorgung verschärfen, sind grundsätzlich abzulehnen, insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass bereits heute viele Praxen keine Nachfolger mehr finden“, so der Geraer Augenarzt.

Das Bun­des­mi­nis­ter­ium für Gesundheit (BMG) beabsichtigt, den Krankenkassen Ausgaben von etwa einer Milliarde Euro zu ersparen. Mit dem „Gesetz zur Weiterentwick­lung der Gesundheitsversorgung“ (GVWG) ist vor­gesehen, ein Korrekturverfahren zur partiellen Bereinigung der morbiditätsbedingten Ge­samtvergütung (MGV) einzuführen. Basis ist eine Regelung aus dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) von 2019, wonach bestimmte Leistungen, welche hauptsächlich aus den Terminservicestellen (TSS) entstehen, gesondert vergütet werden sollten.

Damit wollte die Bundesregierung beispielsweise Zusatzleistungen, wie offene Sprechstunden sowie die umstrittene Terminvergabe durch die Terminservicestellen fördern.