Der Hartmannbund Landesverband Thüringen warnt vor den Folgen des gerade beschlossenen GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes für den Freistaat. „Die beschlossenen Einschnitte sind gravierend, denn sie treffen auf eine ambulante Versorgung, die bereits seit Jahren erhebliche Lasten durch die Budgetierung trägt und einen Ausgabenanstieg, der die Einnahmen deutlich übertrifft, wie etwa Daten des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung belegen (1). Kritisch sehen wir auch die Absenkung des technischen Leistungsteils. In den letzten Jahren sind die Kosten für Geräte und deren Wartung teilweise stark gestiegen. Hier zu kürzen heißt, die Praxen mit diesen Kostensteigerungen allein zu lassen“, so Dr. Jörg Müller, Vorsitzender des Hartmannbund Landesverbandes Thüringen.
In Müllers Augen ist es erwartbar, dass das beschlossene Spargesetz auch negative Auswirkungen auf die Personalplanung und damit indirekt auf die Patientenversorgung haben könnte. Denn Personalkosten seien einer der zentralen Kostentreiber auf der Ausgabenseite und einer der wenigen verbleibenden Hebel für Praxen, deren wirtschaftliche Basis gefährdet sei. Auch gebe es Stimmen aus der Vertragsärzteschaft, die Sprechstundenzeit auf das gesetzliche Mindestmaß von 25 Wochenstunden zu reduzieren und eine Nebentätigkeit als Privatarzt auszuüben, um wegfallende Einnahmen zumindest teilweise zu kompensieren.
Alles in allem biete das Gesetz das Potential, der ambulanten Versorgung erheblichen Schaden zuzufügen. „Dieser Geist muss in die Flasche zurück – für unsere Patienten und im Sinne einer guten Gesundheitsversorgung insgesamt“. Auch sei es nachvollziehbar, warum sich junge Ärztinnen und Ärzte so schwer damit täten, eine Tätigkeit als Vertragsärztin oder -arzt anzutreten. „Dafür fehlt in einem bereits seit langem unterfinanzierten und durch die neuen gesetzlichen Sparvorgaben zusätzlich unter Druck geratenem Versorgungssystem einfach die Planungssicherheit. Die Regierung muss nun im Rahmen der weiteren geplanten Reformgesetze auch der Frage einer ausreichenden und angemessenen Finanzierung der Versorgung gesetzlich Versicherter im ambulanten Bereich positive Zeichen setzen“, macht der Geraer Facharzt für Augenheilkunde abschließend deutlich.
Quellennachweise
1)