Das nun beschlossene GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz (BStabG) stellt aus Sicht des Thüringer Hartmannbundes eine inakzeptable Belastung für die niedergelassenen Psychotherapeuten und ihre Patienten dar. Daran ändere auch der Beschluss des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg nichts, wonach die Absenkung der Vergütung für psychotherapeutische Leistungen zunächst ausgesetzt wird. „Die Honorarkürzungen sind nach wie vor nicht vom Tisch. Und die nun beschlossene Budgetierung der psychotherapeutischen Versorgung führt zur Deckelung des bereits jetzt eingeschränkten und von Unterversorgung geprägten Leistungsangebots“, erklärt Dr. med. Dario Lucas Bergmann, der stellvertretende Vorsitzende des Hartmannbund Landesverbandes Thüringen.
Ein besonderes Augenmerk richtet Bergmann in diesem Zusammenhang auf die unter 18-jährigen Patienten. Allein in Bayern muss diese Patientengruppe nach Daten der dortigen Kassenärztlichen Vereinigung im Median 118 Tage auf einen Termin warten (https://www.kvb.de/ueber-uns/pressearbeit/09062026). Dabei sei die Wartezeit binnen sechs Jahren um 13 Tage angestiegen. Diese Zahlen verdeutlichten den besonderen Handlungsbedarf gerade in der Versorgung von Kindern und Jugendlichen – und es sei absehbar, dass sich diese Entwicklung mit dem nun verabschiedeten Gesetz weiter verschärfen werde. „Nach unserem Dafürhalten sind die Einschränkungen aufgrund der zu erwartenden negativen Folgen für psychisch erkrankte Patienten nicht zu rechtfertigen. Ob hier den Ausschlag gegeben hat, dass psychisch erkrankte Menschen eine Gruppe sind, die nicht für lautstarke Proteste bekannt sind?“, fragt sich Bergmann weiter.
Dass nun auch noch die Angemessenheitsprüfung gestrichen wurde, zeige aus Sicht von Bergmann, mit welch heißer Nadel das Gesetz offenbar gestrickt ist. „Die Angemessenheitsprüfung ist kein Nice-to-have, sondern verfassungsrechtlicher Mindeststandard für die Vergütung genehmigungspflichtiger und zeitgebundener psychotherapeutischer Leistungen. Diese sind, wie die Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes betont, immer an Zeiten gebunden, die Therapiestunde lässt sich nicht nach Belieben verdichten. Durch die Streichung sind rechtliche Unsicherheiten absehbar, welche die Finanzierung gefährden können“. Dies sei höchst problematisch angesichts der ohnehin schon überproportionalen Einschnitte in der psychotherapeutischen Versorgung.
„Die wirtschaftliche Basis für die psychotherapeutischen Praxen wird somit weiter ausgehöhlt und zugleich die Planbarkeit erschwert – nicht gerade ein positives Signal für angehende Psychotherapeuten, die ohnehin schon strukturell benachteiligt sind aufgrund der vergleichsweise langen und Aus- und Weiterbildungsdauer. Es bleibt fraglich, ob so die dringend benötigte Schaffung von mehr psychotherapeutischen Terminen gelingen wird“, äußert sich Bergmann abschließend.