Ambulante Versorgung

Aufgaben und Zuständigkeit

Der Arbeitskreis I „Ambulante Versorgung“ (AK I) beschäftigt sich mit allen Fragen rund um die ambulante vertrags- und privatärztliche Versorgung, insbesondere mit den gesetzlichen Regelungen des SGB V und den vertraglichen Regelungen der Selbstverwaltung. Zentral sind dabei die Auswirkungen für die ambulant tätigen Ärzt:innen. Einzelne Themenfelder sind dabei die Freiberuflichkeit, Gebührenordnungen, Arznei- und Hilfsmittelverordnungen, Haftungsfragen, das Prüfwesen, Fragen der Zulassung und Bedarfsplanung sowie die neuen Versorgungsformen wie integrierte und hausarztzentrierte Versorgung.

Ziel der Arbeit ist die Entwicklung von Perspektiven für die Zukunft der ambulanten Versorgung, sowohl im vertrags- als auch im privatärztlichen Bereich.

Vorstand Geschäftsführung
Vorsitzender:
Dr. med. Marco Johannes Hensel
Orthopäde (Sachsen)
Frances Camin
Hartmannbund (Berlin)
Stellvertretender Vorsitzender:
Dr. med. Sebastian Gassner
Anästhesist (Schleswig-Holstein)
Schriftführer:
PD Dr. med. Robert Linke
HNO-Arzt (Schleswig-Holstein)

Nächste Sitzung am 16. September 2023. Die Tagesordnung geht den Arbeitskreismitgliedern mit der Einladung zu.*

Kontakt bei Rückfragen: 030 206208-31 (Sekretariat) oder per E-Mail

* Gemäß der Geschäftsordnung der AK können an den Sitzungen alle Mitglieder des Hartmannbundes teilnehmen, wobei Reisekosten grundsätzlich nur für gewählte AK-Mitglieder übernommen werden können. Gegebenenfalls setzen sich Interessierte bitte mit ihrem Landesverband in Verbindung.