Unterstützungsleistungen

 

Ausbildungsförderung für Arztkinder

Wir unterstützen Kinder aus Arztfamilien (Human-, Tier- und Zahnmedizin), wenn sich diese in finanzieller Not befinden. Die finanzielle Unterstützung gilt für Kindergartenkinder sowie für Kinder während der Schul- und Berufsausbildung einschließlich des Studiums und erfolgt einmal jährlich.

Anträge zur Unterstützung müssen vom 1. April bis 31. Mai eines Jahres bei der Stiftung eingehen. Für jedes zu unterstützende Kind muss ein separater Unterstützungsantrag vollständig ausgefüllt werden. Anhand der elterlichen Einkommen wird geprüft, ob dem Antrag entsprochen werden kann. Für die Prüfung des Antrags benötigen wir zusätzlich folgende Unterlagen:

  • Bescheinigung über die Kinderbetreuung
  • Schulbescheinigung/en
  • Ausbildungsbescheinigung
  • Immatrikulationsbescheinigung
  • Nachweis über die ärztliche Tätigkeit der Eltern (Kopie der Approbationsurkunde, aktuelle Berufserlaubnis/Kopien früherer Zeugnisse und Scheine)
  • aktueller Nachweis über die Einkünfte der Eltern (Gehaltsabrechnungen, Arbeitslosenbescheide, Sozialhilfebescheide, Renten, Kindergeld, Erziehungsgeld usw.) sowie Bafög-Bescheide
  • falls ein Elternteil verstorben ist, Kopie der Sterbeurkunde
  • vollständige Bankverbindung (Name der Bank, Kontoinhaber, IBAN, BlC)

Berufsförderung

In bestimmten Einzelfällen – Bedürftigkeit und besondere Notlagen vorausgesetzt – bieten wir auch eine Hilfestellung bei der Berufseingliederung (auch für Ärztinnen und Ärzte aus dem EU- und NICHT-EU-Ausland). Die Unterstützung erfolgt auf Antrag in Form eines Zuschusses zu den entsprechenden Fortbildungskosten. Der Antrag ist rechtzeitig vor Kursbeginn bei der Stiftung einzureichen.

Neben dem ausgefüllten Antrag auf Unterstützung benötigen wir zusätzlich folgende Unterlagen:

  • Nachweis über die ärztliche Tätigkeit (Kopie der Approbationsurkunde, aktuelle Berufserlaubnis / Kopien früherer Zeugnisse und Scheine)
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • aktuelle Einkommensnachweise (Gehaltsabrechnungen, Arbeitslosenbescheide, Sozialhilfebescheide, Renten, Kindergeld, Erziehungsgeld usw.)
  • vollständige Bankverbindung (Name der Bank, Kontoinhaber, IBAN, BlC)

Einmalige Hilfe zur Selbsthilfe

Satzungsgemäß kann die Stiftung Ärztinnen und Ärzte, die auf Grund von Notsituationen in finanziell prekärer Lage sind mit einmaligen Hilfen zur Selbsthilfe unterstützen.

Ein formloser Antrag sowie folgende Unterlagen bzw. Angaben werden benötigt.

  • Beschreibung der aktuellen Notsituation und wofür die Hilfe benötigt wird
  • Nachweis über die ärztliche Tätigkeit (Kopie der Approbationsurkunde, aktuelle Berufserlaubnis / Kopien früherer Zeugnisse und Scheine)
  • aktuelle Einkommensnachweise (Gehaltsabrechnungen, Arbeitslosenbescheide, Sozialhilfebescheide, Renten, Kindergeld, Erziehungsgeld usw.)
  • vollständige Bankverbindung (Name der Bank, Kontoinhaber, IBAN, BlC)

 

Bitte beachten Sie: Unvollständige Anträge können leider nicht bearbeitet werden. Es besteht darüber hinaus kein Rechtsanspruch auf eine Unterstützung durch die Stiftung. Voraussetzung für eine Unterstützung ist unter anderem, dass der Stiftung ein ausreichendes Spendenvolumen zur Verfügung steht.

Pro Jahr kann nur eine Unterstützungsleistung in Anspruch genommen werden.

Sie wünschen gern nähere Informationen zu dem Programm der Stiftung? Dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf.