Wir unterstützen Kinder aus Arztfamilien (Human-, Tier- und Zahnmedizin), wenn sich diese in finanzieller Not befinden. Die finanzielle Unterstützung gilt für Kindergartenkinder sowie für Kinder während der Schul- und Berufsausbildung einschließlich des Studiums und erfolgt einmal jährlich.
Anträge zur Unterstützung müssen vom 1. April bis 31. Mai eines Jahres bei der Stiftung eingehen. Für jedes zu unterstützende Kind muss ein separater Unterstützungsantrag vollständig ausgefüllt werden. Anhand der elterlichen Einkommen wird geprüft, ob dem Antrag entsprochen werden kann. Für die Prüfung des Antrags benötigen wir zusätzlich folgende Unterlagen:
In bestimmten Einzelfällen – Bedürftigkeit und besondere Notlagen vorausgesetzt – bieten wir auch eine Hilfestellung bei der Berufseingliederung (auch für Ärztinnen und Ärzte aus dem EU- und NICHT-EU-Ausland). Die Unterstützung erfolgt auf Antrag in Form eines Zuschusses zu den entsprechenden Fortbildungskosten. Der Antrag ist rechtzeitig vor Kursbeginn bei der Stiftung einzureichen.
Neben dem ausgefüllten Antrag auf Unterstützung benötigen wir zusätzlich folgende Unterlagen:
Satzungsgemäß kann die Stiftung Ärztinnen und Ärzte, die auf Grund von Notsituationen in finanziell prekärer Lage sind mit einmaligen Hilfen zur Selbsthilfe unterstützen.
Ein formloser Antrag sowie folgende Unterlagen bzw. Angaben werden benötigt.
Bitte beachten Sie: Unvollständige Anträge können leider nicht bearbeitet werden. Es besteht darüber hinaus kein Rechtsanspruch auf eine Unterstützung durch die Stiftung. Voraussetzung für eine Unterstützung ist unter anderem, dass der Stiftung ein ausreichendes Spendenvolumen zur Verfügung steht.
Pro Jahr kann nur eine Unterstützungsleistung in Anspruch genommen werden.
Sie wünschen gern nähere Informationen zu dem Programm der Stiftung? Dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf.