
Das deutsche Gesundheitswesen befindet sich in einer Phase tiefgreifender Umbrüche. Und für dieses Jahr deuten sich z. B. mit der immer stärker werdenden Diskussion zum Primärversorgungssystem und der Notfall- und Rettungsdienstreform weitere an. Zwischen zunehmender Digitalisierungspflicht, einer weitreichenden Krankenhausreform und der lang erwarteten Modernisierung der Gebührenordnung für Ärzte stehen wir vor Veränderungen, die Ihre tägliche Praxisarbeit ebenso betreffen wie die strukturelle Organisation unseres Gesundheitssystems insgesamt.
Was sich dabei immer deutlicher zeigt: Die politischen Erwartungen an die Ärzteschaft wachsen – ebenso wie die regulatorischen Vorgaben. Eine entsprechende Verbesserung der Rahmenbedingungen bleibt jedoch häufig aus. Als Hartmannbund sehen wir es als unsere Aufgabe, diese Entwicklungen klar zu benennen, politisch einzuordnen und konsequent die Interessen der Ärztinnen und Ärzte zu vertreten. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen und politischen Vorhaben.
Wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Honorarentwicklung: Die Belastungsgrenze ist erreicht
Die finanzielle Situation der GKV bleibt laut BMG angespannt. Gleichzeitig wirken die Inflation der vergangenen Jahre, steigende Personalkosten und wachsende Investitionen in IT und Sicherheit ungebremst auf die Praxen.
Für den Hartmannbund ist unmissverständlich: Ohne eine reale Anpassung der Honorare an die tatsächlichen Kostensteigerungen ist die ambulante Versorgung nicht dauerhaft aufrechtzuerhalten. Wir fordern eine konsequente Entbudgetierung für alle Fachgruppen. Die Honorarverhandlungen 2026 werden hart – wir werden sie mit der notwendigen politischen Klarheit begleiten.
Krankenhausreform: Strukturwandel mit Auswirkungen auf alle Sektoren
Mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) wird die Krankenhauslandschaft grundlegend umgebaut. Medizinische Leistungen dürfen von Kliniken künftig nur noch erbracht werden, wenn sie dem Versorgungsauftrag des jeweiligen Krankenhausstandorts entsprechen. Die geplante Vorhaltefinanzierung soll Teile der Vergütung von der Fallzahl entkoppeln.
Diese Reform wird erhebliche Auswirkungen auf Leistungsspektren, Abteilungsstrukturen und Kooperationsmodelle haben – und damit auch auf die Schnittstellen zur ambulanten Versorgung. Der Hartmannbund fordert, dass dieser Strukturwandel nicht zulasten der ärztlichen Tätigkeit und der Versorgungsqualität geht.
Nachsteuerung der Reform: Mehr Spielraum, weniger Planungssicherheit
Mit dem von der Großen Koalition auf den Weg gebrachten, allerdings noch nicht verabschiedeten Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) sollen die vom KHVVG vorgesehenen Regelungen zur Krankenhausreform in wesentlichen Punkten nachjustiert werden. So sollen die Länder weitergehende Spielräume bei der Umsetzung der Krankenhausreform erhalten, sofern dies zur Sicherstellung der Versorgung erforderlich ist. Vorgesehene Erreichbarkeitskriterien würden ebenso entfallen wie die Prüfung der Einhaltung von Pflegepersonaluntergrenzen. Die Einführung der neuen Vorhaltefinanzierung soll auf das Jahr 2030 verschoben werden.
Für die Kliniken bedeutet dies eine verlängerte Übergangsphase mit erheblicher planerischer Unsicherheit. Diese Unsicherheit darf nicht die Tätigkeit der Ärztinnen und Ärzte beeinträchtigen. Versorgungssicherheit braucht verlässliche Rahmenbedingungen – nicht ständig wechselnde politische Leitplanken.
Ambulantisierung und Patientensteuerung: Mehr Leistung, mehr Druck
Die Auswirkungen der Krankenhausreform werden 2026 im Versorgungsalltag deutlich spürbar. Durch Vorhaltepauschalen, Spezialisierung und Leistungskonzentration in den Kliniken verlagert sich die Versorgung weiter in den ambulanten Bereich.
Dies bietet Chancen für den Ausbau spezialisierter ambulanter Leistungen. Gleichzeitig dürfte jedoch die Leistungsmenge in den Praxen steigen – ohne dass eine verlässliche Gegenfinanzierung gewährleistet ist. Eine wirksame Patientensteuerung fehlt weiterhin, ebenso eine konsequente Entbudgetierung.
Der Hartmannbund fordert klar: Ambulantisierung kann nur gelingen, wenn sie mit verbindlicher Entbudgetierung, realistischen Leistungsvolumina und funktionierender Steuerung der Patientenströme einhergeht. Andernfalls droht eine massive Überlastung der Praxen – mit absehbaren Folgen für die Versorgung.
Übertragung heilkundlicher Tätigkeiten an Pflegefachpersonal: Klare Grenzen sind unerlässlich
Mit dem Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung der Pflege wird der Arztvorbehalt in Teilen gelockert. Pflegefachpersonen können unter definierten Voraussetzungen bestimmte heilkundliche Tätigkeiten eigenverantwortlich und auf Grundlage einer pflegerischen Diagnosestellung ausüben. Im Krankenhaus betrifft dies insbesondere Tätigkeiten im stationsnahen Bereich, die bislang häufig ärztlich angeordnet, dokumentiert oder überwacht wurden. Die gesetzliche Aufgabenverteilung zwischen ärztlichem und pflegerischem Personal wird damit neu gefasst und rechtlich präzisiert. Entscheidend für die praktische Umsetzung wird es allerdings sein, wie das nachgelagerte Leistungsrecht die neuen Befugnisse fachlich präzisiert und in den Versorgungsalltag integriert.
Der Hartmannbund stellt klar: Eine sinnvolle Aufgabenverteilung kann nur funktionieren, wenn Verantwortung im multiprofessionellen Team und Haftungsfragen klar geregelt bleiben und im Klinikalltag praktikabel umgesetzt werden. Eine schleichende Substitution ärztlicher Tätigkeit lehnen wir ab.
Digitalisierung: Mehr Verbindlichkeit, weniger Spielräume
2026 wird die Konsolidierung der elektronischen Patientenakte für alle („Opt-out“) weiter vorangetrieben. Die Vernetzung über die Telematikinfrastruktur soll weiter verdichtet, der Datenaustausch vereinfacht werden. Gleichzeitig fordert die Politik eine konsequente Nutzung digitaler Anwendungen wie eRezept und digitale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in allen Sektoren.
Was politisch als Modernisierung gedacht ist, bedeutet für viele Praxen vor allem mehr Verpflichtungen, mehr Abhängigkeit von funktionierenden IT-Systemen und mehr Haftungsrisiken. Hier gilt es, die Praxistauglichkeit kritisch zu begleiten, damit die Digitalisierung eine Entlastung und keine Belastung darstellt. Was bedeutet das konkret für Ihren Praxisalltag?
Digitalisierung darf kein Selbstzweck sein. Der Hartmannbund fordert, dass digitale Anwendungen nachweislich praxistauglich, stabil und sicher sein müssen, bevor sie verpflichtend eingeführt werden. Ärztinnen und Ärzte dürfen nicht für politische Digitalisierungsziele haftbar gemacht werden, solange die technische Umsetzung unzureichend bleibt.
IT-Sicherheit: Neue Pflichten durch NIS-2-Richtlinie
Mit der Umsetzung der europäischen NIS-2-Richtlinie steigen 2026 die Anforderungen an die IT-Sicherheit in Arztpraxen deutlich. Betroffen sind insbesondere größere Praxen und Medizinische Versorgungszentren. Gefordert werden unter anderem formalisierte Risikomanagement-Systeme, Sicherheitskonzepte, Meldepflichten bei IT-Vorfällen sowie klar definierte organisatorische Zuständigkeiten. Die KBV stellt hierzu Praxisinformationen bereit – dennoch bedeutet die Umsetzung für viele Praxen zusätzlichen organisatorischen und finanziellen Aufwand.
Unstrittig ist: IT-Sicherheit ist notwendig. Problematisch ist jedoch, dass die Politik neue Pflichten auferlegt, ohne gleichzeitig praktikable Vorgaben, verlässliche Unterstützung und eine finanzielle Kompensation sicherzustellen. Für viele Praxen bedeutet dies zusätzlichen bürokratischen und finanziellen Aufwand, der im Versorgungsalltag kaum noch aufzufangen ist.
Der Hartmannbund fordert, dass IT-Sicherheitsanforderungen verhältnismäßig, praxistauglich und finanziell hinterlegt ausgestaltet werden. Digitale Resilienz darf nicht allein zur Verantwortung der Praxen erklärt werden. Wir empfehlen, die Praxis-IT zeitnah durch zertifizierte Dienstleister prüfen zu lassen, um den gesetzlichen Nachweispflichten nachzukommen.
Die GOÄ-Novelle: Licht am Ende des Tunnels – aber noch kein Ziel erreicht
Nach jahrelangen Vorarbeiten, Gesprächen und zähen Verhandlungen scheint die Reform der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) entscheidende Schritte voranzukommen. Die Bundesärztekammer hat den gemeinsam mit ärztlichen Verbänden, Fachgesellschaften und dem PKV-Verband erarbeiteten Entwurf veröffentlicht, der auch auf dem Deutschen Ärztetag breite Zustimmung gefunden hat. Nun liegt der Ball beim Bundesministerium für Gesundheit.
Ziel der Novelle ist eine moderne, leistungsadäquate und rechtssichere Vergütungsstruktur, die den medizinischen Fortschritt der vergangenen Jahrzehnte endlich realistisch abbildet. Für viele Praxen bedeutet dies perspektivisch erhebliche Veränderungen bei Abrechnung, Leistungsbewertung und Honorarstruktur – auch wenn Übergangs- und Einführungsfragen weiterhin offen sind.
Für den Hartmannbund ist klar: Eine neue GOÄ darf kein politischer Minimalkompromiss sein. Sie muss eine auskömmliche, transparente und faire Honorierung privatärztlicher Leistungen gewährleisten. Wir begleiten die finalen Schritte in engem Kontakt mit der BÄK weiterhin engmaschig, um zu gewährleisten, dass die Interessen der Niedergelassenen gewahrt bleiben.
Gesetzliche Neuregelungen: Mehr Vorgaben, mehr Bürokratie
Zahlreiche weitere Ende 2025 verabschiedete Gesetzespakete treten 2026 vollständig in Kraft. Dazu zählen Anpassungen in der Bedarfsplanung, Änderungen im Berufsrecht sowie neue Fortbildungs- und Nachweispflichten.
Was politisch als Feinjustierung dargestellt wird, bedeutet in der Summe vor allem eines: mehr Regulierung und mehr Bürokratie für Ärztinnen und Ärzte. Der Hartmannbund wird diese Entwicklungen kritisch begleiten und sich dafür einsetzen, dass neue Vorgaben nicht weiter zulasten der Versorgung und der ärztlichen Arbeitsbedingungen gehen.
Einordnung und Ausblick
2026 steht für einen massiven Umbau des Gesundheitssystems – mit steigenden Anforderungen an die Ärzteschaft, aber weiterhin unzureichenden politischen Antworten auf Fragen der Finanzierung, Entlastung und Planungssicherheit.
Der Hartmannbund bleibt Ihre starke Stimme in der Berufspolitik. Wir stehen für eine starke ärztliche Selbstverwaltung, für Freiberuflichkeit und für Rahmenbedingungen, die gute Medizin ermöglichen – nicht verhindern. Die Interessen der Ärztinnen und Ärzte bleiben unser politischer Maßstab. Nutzen Sie unsere Informationsangebote und bleiben Sie mit uns im Dialog.
Falls Sie Fragen haben oder beraten werden möchten, dann melden Sie sich telefonisch unter 030 206208-0 oder via e-mail hb-info@hartmannbund.de. Wir sind für Sie da!