Arztpraxen, MVZ und Kliniken: E-Rechnung ab 2025

Ab dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmer, einschließlich Arztpraxen, MVZ und Kliniken, elektronische Rechnungen für umsatzsteuerpflichtige Leistungen ausstellen. Steuerfreie Leistungen, wie Heilbehandlungen, sind ausgenommen. Eine E-Rechnung ist ein strukturiertes elektronisches Format (z. B. XRechnung oder ZUGFeRD 2.0), das maschinell verarbeitet werden kann. PDF-Rechnungen gelten nicht als E-Rechnung.

Für die Ausstellung einer E-Rechnung gibt es Übergangsregelungen bis 2026. Ab 2027 gilt die Pflicht uneingeschränkt für Unternehmer mit einem Umsatz von über 800.000 Euro. Bereits ab 2025 müssen alle Unternehmer E-Rechnungen empfangen und digital verarbeiten können. Ausnahmen oder Übergangsfristen gibt es hier nicht.

Was Ärzte jetzt tun sollten:

  • Besprechen Sie die Anforderungen mit Ihrer Steuerkanzlei und prüfen Sie die Kompatibilität der Finanzbuchhaltungssoftware.
  • Richten Sie eine spezifische Adresse für den Empfang von E-Rechnungen ein und integrieren Sie diese in die digitale Belegverwaltung. Teilen Sie diese Adresse Lieferanten mit und nehmen Sie sie in den Praxisbriefkopf auf.
  • Entwickeln Sie einen internen Prozess zur Digitalisierung eingehender Papierrechnungen, um einheitliche Bearbeitungswege zu schaffen.