Bundesregierung: Milliardendarlehen für die GKV
Das Bundeskabinett hat sich darauf geeinigt, sowohl die gesetzliche Kranken- wie auch die soziale Pflegeversicherung jeweils mit Milliardendarlehen aus dem Bundeshaushalt zu unterstützen. Außerdem werden die Kosten für die notwendige Umstrukturierung der Krankenhausversorgung aus dem Sondervermögen bezahlt. Beide Entscheidungen folgen dem gemeinsamen Ziel der Bundesregierung, die Beitragssätze in den beiden Sozialversicherungen stabil zu halten und weder die Wirtschaft noch die Verbraucher zusätzlich zu belasten. Auch wenn die Darlehen in der bislang zugesagten Höhe voraussichtlich nicht ausreichen, um Beitragssatzerhöhungen zu vermeiden, sei dies laut BMG ein wichtiger Schritt, die sozialen Sicherungssysteme zu stabilisieren.
Die Haushaltseckpunkte im Einzelnen:
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
- Durch zwei neue Darlehen und die spätere Rückzahlung eines alten Darlehens wird die GKV übergangsweise um 5,6 Mrd. Euro entlastet. Die Darlehen sind ab 2029 schrittweise zurückzuzahlen.
- Mit der Finanzierung des Krankenhaustransformationsfonds aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität wird die GKV über 10 Jahre von jährlich 2,5 Mrd. Euro sonst zusätzlichen Kosten entlastet.
- Zudem werden die Sofort-Transformationskosten der Krankenhäuser aus den Jahren 2022 und 2023 durch einen aus Bundesmitteln zu finanzierenden Rechnungszuschlag für die Behandlung von gesetzlich Krankenversicherten aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität finanziert. Diese Mittel entlasten allerdings nicht die GKV, sondern die Krankenhäuser.
- Durch die Darlehen kann die Finanzierungslücke in der GKV in 2026 erheblich reduziert, aber nicht geschlossen werden. Die zugesagten Darlehen werden somit nicht ausreichen, um im kommenden Jahr Beitragssatzsteigerungen zu verhindern. Ursächlich ist eine extrem hohe Ausgabendynamik. Nach derzeitiger Einschätzung dürfte die verbleibende Finanzierungslücke bei etwa 4 Mrd. Euro liegen.
Soziale Pflegeversicherung (SPV)
- Um die Finanzsituation der sozialen Pflegeversicherung kurzfristig zu stabilisieren, leistet der Bund in den Jahren 2025 und 2026 zwei nicht zu verzinsende Darlehen. 2025 werden 0,5 Mrd. Euro an den Ausgleichsfonds der sozialen Pflegeversicherung und 2026 weitere 1,5 Mrd. Euro überwiesen. Beide Darlehen sind ab 2029 über einen Zeitraum von fünf Jahren an den Bund zurückzuzahlen.
- Für 2025 kann damit voraussichtlich die Finanzlage der Pflegeversicherung stabilisiert werden. Für 2026 sind zusätzliche Finanzierungselemente notwendig, um die Beitragssätze konstant zu halten. Auch hier fehlen mindestens weitere 2 Mrd. Euro, um das zu erwartende Defizit zu decken.
(Quelle BMG)