Zum Jahreswechsel 2024/2025 werden im Bereich des Bundesgesundheitsministeriums zahlreiche Änderungen wirksam.
Hier informieren wir über die wichtigsten Neuerungen:
Weitere Implantate und Prothesen im Implantateregister
Zum 1. Januar 2025 nimmt das Implantateregister Deutschland (IRD) den Vollbetrieb auch für Endoprothesen an Hüfte und Knie sowie für Aortenklappen-Implantate auf.
Rechtsgrundlage ist die durch Verordnung vom 21.10.2024 I (BGBl. Nr. 318) geänderte Implantateregister-Betriebsverordnung.
Durch die Änderung werden die verantwortlichen Gesundheitseinrichtungen verpflichtet, Implantationen in Bezug auf die genannten Implantattypen an das IRD zu melden. Das Register dient der Informationsgewinnung über die Qualität und der Qualitätssicherung der Implantate und der implantationsmedizinischen Versorgung in den verantwortlichen Gesundheitseinrichtungen. Mit den Endoprothesen an Hüfte und Knie werden die mit jährlich 280.000 und 200.000 Operationen zahlenmäßig bedeutendsten Implantattypen erfasst.
Zugang zur Übergangspflege wird erweitert
Übergangspflege wird im Krankenhaus für Patienten gewährt, die nicht dauerhaft pflegebedürftig sind und keinen Pflegegrad haben. Bisher mussten bei der Versorgung vorrangig alternative Versorgungsformen wie Leistungen aus häuslicher Krankenpflege, Kurzzeitpflege, medizinischer Reha oder Pflegeleistungen nach SGB IX ausgeschöpft werden. Diese Regelung entfällt, sodass Übergangspflege von Anfang erbracht werden kann.