Forschungsdatenzentrum Gesundheit eröffnet

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hat heute mit Vertreterinnen und Vertretern des Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), dem GKV-Spitzenverband und der Gesundheitsforschung offiziell das Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ Gesundheit) eröffnet. Das FDZ Gesundheit bildet künftig die zentrale Infrastruktur für die sichere Bereitstellung und Nutzung von Gesundheitsdaten zu Forschungszwecken im Gesundheitswesen. Die Eröffnung des FDZ Gesundheit ist ein wichtiger Schritt für das Gesundheitswesen, das damit digitaler, souveräner und wissensgenerierender wird.

Das Forschungsdatenzentrum Gesundheit wurde beim BfArM eingerichtet.

Die Funktionsweise des FDZ Gesundheit 

  • Im FDZ Gesundheit liegen bereits die pseudonymisierten Abrechnungsdaten aller GKV Versicherter zwischen 2009 und 2023 vollständig vor. Neuere Daten werden nach Bereinigung und Aufarbeitung ergänzt. Die Abrechnungsdaten enthalten Informationen über Diagnosen, Therapien, Arzneimittel-verordnungen, Krankenhausaufenthalte und die weitere Versorgung, nach Alter und Geschlecht und regional aufgeschlüsselt. Die Datensätze erlauben eine pseudonymisierte Auswertung von Krankheitsverläufen. So ist es möglich, das Gesundheitswesen dynamisch auf neue Herausforderungen auszurichten. Ein Rückschluss auf einzelne Patienten (auch rückwirkend) ist dabei nicht möglich.
  • Zusätzlich werden voraussichtlich ab Oktober 2026 die Daten, die Versicherte freiwillig aus der elektronischen Patientenakte bereitstellen, zur Verfügung gestellt werden. In Zukunft wird das FDZ Gesundheit mit weiteren Datenquellen, etwa den Krebsregistern, vernetzt.
  • Alle Daten, die im FDZ Gesundheit bereitgestellt werden, sind pseudonymisiert oder anonymisiert. Die Pseudonymisierung der Daten erfolgt durch die Vertrauensstelle am Robert Koch-Institut.
  • Der Zugang zu den Datensätzen kann grundsätzlich von allen Forschenden, z.B. Forschungseinrichtungen, Universitätskliniken, Politik und Krankenkassen, Biotechnologie- und Pharmaunternehmen, Start-ups, Patienten- und Verbraucherschutzverbänden, beantragt werden. Voraussetzung hierfür ist allerdings ein erlaubter Nutzungszweck. Die Forschung muss der Verbesserung der Gesundheitsversorgung dienen. Marktrecherche oder Produktentwicklung ohne medizinischen Erkenntnisgewinn sind ausgeschlossen.
  • Die Daten werden ausschließlich in geschützten, zugangskontrollierten Analyseräumen zur Verfügung gestellt. Nur die Endergebnisse verlassen die sichere Verarbeitungsumgebung nach Prüfung durch die Mitarbeitenden am FDZ Gesundheit.
  • Alle genehmigten Forschungsvorhaben sind in einem öffentlich einsehbaren Antragsregister dokumentiert.

Weitere Informationen sowie Fragen und Antworten zum FDZ Gesundheit finden Sie unter: