Zum Jahreswechsel 2024/2025 werden im Bereich des Bundesgesundheitsministeriums zahlreiche Änderungen wirksam.
Hier informieren wir über die wichtigsten Neuerungen:
Dynamisierte Leistungsbeträge
Alle Leistungsbeträge der Pflegeversicherung, auch die Leistungen bei stationärer Pflege, werden zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent angehoben. Dadurch reduzieren sich die pflegebedingten Ausgaben, die eine pflegebedürftige Person eigenständig zu tragen hat. Die Anpassung der Leistungsbeträge hat ein Gesamtvolumen von 1,8 Milliarden Euro; die Pflegebedürftigen und Sozialhilfeträger werden entlastet.
Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung
Der Beitragssatz zur SPV wird vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrats (tagt hierzu am 20.12.24) mit Beginn des Jahres 2025 um 0,2 Prozentpunkte angehoben. Damit steigt der Beitragssatz bundeseinheitlich auf 3,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen. Diese Anhebung des Beitragssatzes führt im Gesamtjahr 2025 zu Mehreinnahmen in Höhe von rechnerisch rund 3,7 Milliarden Euro.