Ärzte, Psychotherapeuten und ihr Praxispersonal nutzen die elektronische Patientenakte direkt über ihre Praxissoftware. Sie müssen keine Website aufrufen oder eine Anwendung starten. Entscheidend ist das Software-Modul, das Praxen von ihrem Anbieter erhalten.
Die elektronische Patientenakte (ePA) ist eine Anwendung, die über die Telematikinfrastruktur (TI) läuft. Um die ePA nutzen zu können, müssen Praxen mit einem aktuellen Konnektor (PTV4+ oder höher) an die TI angebunden sein. Diese Voraussetzungen erfüllt ein großer Teil der Praxen bereits. Zusätzlich muss das Modul „ePA 3.0“ für den Zugang zur ePA im Praxisverwaltungssystem (PVS) installiert werden.
Die PVS-Hersteller werden bis zum 15. Januar 2025 zunächst nur die Testpraxen in den Modellregionen mit dem ePA-Modul ausstatten. Verläuft die mindestens vierwöchige Erprobung dort erfolgreich, folgen alle anderen Praxen bundesweit. Davon unbenommen können Hersteller schon ab Januar auch außerhalb der Modellregionen das ePA-Modul anbieten. Praxen können sich bei ihrem PVS-Anbieter danach erkundigen.
Die KBV hat die Anforderungen für das ePA-Modul festgehalten: Wie schnell und einfach Ärzte und Psychotherapeuten ab 2025 mit der ePA arbeiten können, wird unter anderem davon abhängen, wie gut die technische Umsetzung der ePA im jeweiligen PVS gelungen ist. Die gematik hat die technischen Anforderungen für das Modul erstellt, die die Hersteller umsetzen müssen. Doch genauso wichtig ist die Nutzerfreundlichkeit. Denn langes Suchen, mehrfaches Klicken oder Eintippen von Suchbegriffen – all das kostet wertvolle Zeit und stört den Behandlungsablauf. Die KBV hat deshalb Anforderungen aufgelistet, wie das PVS die Praxen bei der Nutzung der ePA bestmöglich unterstützen kann. Weitere Informationen erhalten Sie unter folgendem Link: https://www.kbv.de/html/epa.php