Pflegestudiumstärkungsgesetz tritt im Januar in Kraft

Zum Jahreswechsel 2024/2025 werden im Bereich des Bundesgesundheitsministeriums zahlreiche Änderungen wirksam.

Hier informieren wir über die wichtigsten Neuerungen:

Vermittlung weiterer heilkundlicher Kompetenzen im Pflegestudium

Zum 1. Januar 2025 treten wesentliche Teile des Pflegestudiumstärkungsgesetzes in Kraft. In der hochschulischen Pflegeausbildung werden im Rahmen des Studiums zusätzliche Kompetenzen für die eigenverantwortliche und selbstständige Ausübung von erweiterten heilkundlichen Tätigkeiten in den Bereichen diabetische Stoffwechsellage, chronische Wunden und Demenz vermittelt.