Umfangreichere Videosprechstunden möglich

Die Anzahl der Untersuchungen und Behandlungen in der Videosprechstunde ist nicht mehr begrenzt. Außerdem können Ärzte und Psychotherapeuten jetzt mehr bekannte Patienten ausschließlich per Video versorgen. Auf diese und weitere Maßnahmen zur Flexibilisierung der Videosprechstunde haben sich KBV und GKV-Spitzenverband im Bewertungsausschuss geeinigt.

Die Verhandlungspartner setzen damit eine Vorgabe aus dem Digital-Gesetz um, die Durchführung von Videosprechstunden im EBM in einem weiten Umfang zu ermöglichen und Qualitätszuschläge zu gewähren. Zuvor hatten sie im Bundesmantelvertrag-Ärzte gesetzlich geforderte Qualitätsstandards vereinbart, die unter anderem eine Anschlussversorgung vorsehen.

Alle Infos finden Sie unter folgendem Link: KBV – Videosprechstunden in noch größerem Umfang möglich – KBV und Kassen vereinbaren Maßnahmenpaket