Bundesverfassungsgericht stärkt Schutz gegen Fixierung

Geht ein Patient rechtlich gegen eine Zwangsfixierung vor, muss die Staatsanwaltschaft den Sachverhalt und die Folgen der Fixierung genau aufklären. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss entschieden.

Wegen der rechtswidrigen Fixierung einer Patientin am Uniklinikum Kiel hätte die Staatsanwaltschaft weiter gegen zwei Ärzte und einen Pfleger ermitteln müssen. Die Sache sei nicht hinreichend aufgeklärt worden, entschied das BVG in Karlsruhe. (Az. 2 BvR 1763/16)