Jameda: Landgericht München bestätigt vollständige Arztlistung

Das Arzt-Bewertungsportal Jameda ist nicht verpflichtet, gelistete Arztprofile vollständig zu löschen. Das hat das Landgericht München I entschieden und damit die Klage einer Ärztin abgewiesen.

Diese hatte Jameda vorgeworfen, aufgrund eines Anzeigenformats in den Ergebnislisten für Premiumkunden ihre Position als neutraler Mittler verlassen zu haben. Die Richter folgten dieser Argumentation jedoch nicht, da das betreffende Format deutlich als Anzeige gekennzeichnet sei.