Bewertungsportal Jameda muss unter bestimmten Umständen Ärzte-Profile löschen

Grundsätzlich müssen Ärzte nach einem Urteil des Landgerichts München I hinnehmen, im Onlineportal Jameda bewertet zu werden. Unter bestimmten Umständen muss jedoch einer gewünschten Profil-Löschung nachgekommen werden.

Drei Mediziner hatten geklagt und verlangt, dass die ohne ihr Einverständnis angelegten Profile verschwinden. Das Gericht gab der Klage statt. Beanstandet wurde, dass Jameda auf den Basisprofilen sogenannte „Expertenratgeber-Artikel“ zahlender Konkurrenten verlinkt habe.

Jameda habe laut Kammer seine Stellung als „neutraler Informationsmittler“ zu wahren. Die ohne ihre Einwilligung aufgenommenen Basiskunden dürften nicht als „Werbeplattform“ für Premiumkunden benutzt werden. Das Anlegen von Bewertungsprofilen ohne die Erlaubnis der Bewerteten sei jedoch unproblematisch.