Der Bundesrat setzt sich für eine Änderung der Organspenderegeln ein, um mehr Transplantationen zu ermöglichen. Die Länderkammer hat beschlossen, einen Gesetzentwurf für die Einführung der Widerspruchslösung in den Bundestag einzubringen. Demnach sollen alle Personen mit Meldeadresse in Deutschland nach ihrem Tod als Organspender gelten, es sei denn, sie haben zu Lebzeiten ausdrücklich widersprochen oder der Verstorbene hat einen «entgegenstehenden Willen» geäußert. Derzeit sind Organentnahmen nur mit ausdrücklicher Zustimmung erlaubt.