Bürgerinnen und Bürger bekommen einen Überblick über die Qualität der Krankenhäuser in Deutschland. Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag, den 19. Oktober 2023, das Gesetz zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz (Krankenhaustransparenzgesetz) beschlossen.
Das Gesetz schafft die Grundlage für die Veröffentlichung des interaktiven Klinik-Atlas im Internet, das Bürgerinnen und Bürgern mehr Daten liefert, als ihnen bisher öffentlich zugänglich sind. Die Bevölkerung soll dauerhaft, verständlich und barrierefrei erkennen, welches Krankenhaus ihnen welche Leistungen mit welcher Qualität anbietet.
Diese Informationen bietet das Transparenzverzeichnis der Bevölkerung:
Die Veröffentlichung erfolgt übersichtlich, allgemeinverständlich, interaktiv und wird fortlaufend aktualisiert. Perspektivisch können weitere Daten in das Transparenzverzeichnis aufgenommen werden. Die Datenübermittlung für alle Krankenhausbehandlungsfälle erfolgt erstmals für das Datenjahr 2023.
Die Nutzung des Transparenzverzeichnisses wird durch das BMG evaluiert.
Zur Verbesserung der Liquidität der Krankenhäuser sieht das Gesetz zudem folgende Regelungen vor:
Die Veröffentlichung des Klinik-Atlas durch das BMG hat keine Auswirkungen auf die Krankenhausplanung der Länder und die Krankenhausvergütung. Die Leistungsgruppen werden ausschließlich zur Veröffentlichung im Transparenzgesetz benannt.
(Quelle BMG)