Bundestag beschließt Krankenhaustransparenzgesetz

Bürgerinnen und Bürger bekommen einen Überblick über die Qualität der Krankenhäuser in Deutschland. Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag, den 19. Oktober 2023, das Gesetz zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz (Krankenhaustransparenzgesetz) beschlossen.

Das Gesetz schafft die Grundlage für die Veröffentlichung des interaktiven Klinik-Atlas im Internet, das Bürgerinnen und Bürgern mehr Daten liefert, als ihnen bisher öffentlich zugänglich sind. Die Bevölkerung soll dauerhaft, verständlich und barrierefrei erkennen, welches Krankenhaus ihnen welche Leistungen mit welcher Qualität anbietet.

Diese Informationen bietet das Transparenzverzeichnis der Bevölkerung:

  • Fallzahlen von Leistungen (differenziert nach Leistungsgruppen),
  • vorgehaltenes ärztliches und pflegerisches Personal,
  • Komplikationsraten für ausgewählte Eingriffe,
  • Zuordnung zu Versorgungsstufen (Level) nach der Anzahl und Art der mindestens zu erbringenden Leistungen, zusammengefasst nach Leistungsgruppen.

Die Veröffentlichung erfolgt übersichtlich, allgemeinverständlich, interaktiv und wird fortlaufend aktualisiert. Perspektivisch können weitere Daten in das Transparenzverzeichnis aufgenommen werden. Die Datenübermittlung für alle Krankenhausbehandlungsfälle erfolgt erstmals für das Datenjahr 2023.

Die Nutzung des Transparenzverzeichnisses wird durch das BMG evaluiert.

Zur Verbesserung der Liquidität der Krankenhäuser sieht das Gesetz zudem folgende Regelungen vor:

  • Einführung einer frühzeitigen Refinanzierung von Tariflohnsteigerungen
  • Erhöhung des vorläufigen Pflegeentgeltwertes: Ab dem Inkrafttreten des Krankenhaustransparenzgesetzes wird der vorläufige Pflegeentgeltwert von 230 Euro auf 250 Euro erhöht.
  • Vorläufiger Mindererlösausgleich auch für Folgejahre: Für viele Krankenhäuser liegt für das Jahr 2020 noch keine genehmigte Vereinbarung zum Pflegebudget vor. Diese Krankenhäuser erhalten einen schnelleren Ausgleich der noch nicht finanzierten Pflegekosten, wenn sich herausstellt, dass die krankenhausindividuellen Pflegekosten mit dem abgerechneten Pflegeentgeltwert in den vorangegangenen Jahren unterfinanziert wurden.

Die Veröffentlichung des Klinik-Atlas durch das BMG hat keine Auswirkungen auf die Krankenhausplanung der Länder und die Krankenhausvergütung. Die Leistungsgruppen werden ausschließlich zur Veröffentlichung im Transparenzgesetz benannt.

(Quelle BMG)