Das ändert sich 2024 – Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung

Zum Jahreswechsel 2023/2024 werden im Bereich des Bundesgesundheitsministeriums zahlreiche Änderungen wirksam. So auch bei den Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung.

  • Erhöhung der Kinderkrankentage
    Pro Kind und Elternteil stehen Familien in den Jahren 2024 und 2025 nun 15 bezahlte Kinderkrankentage zu. Vor der Corona-Pandemie waren es regulär zehn Tage. Für Alleinerziehende erhöht sich der Anspruch entsprechend von 20 auf 30 Tage. Dies gilt ab 1. Januar 2024.
  • Kinderkrankengeld für Begleitpersonen bei stationärem Aufenthalt
    Versicherte erhalten einen Anspruch auf Kinderkrankengeld, wenn und solange die Mitaufnahme eines Elternteils bei stationärer Behandlung des versicherten Kindes aus medizinischen Gründen notwendig ist. Dies gilt ab 1. Januar 2024.

(Quelle: Bundesgesundheitsministerium)