Arzneimittelhersteller können nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs dazu verpflichtet werden, Informationen aus Zulassungsanträgen für Medikamente zugänglich zu machen. Die Dokumente seien nicht zwingend als vertraulich einzustufen, urteilten die Luxemburger Richter am Mittwoch (Rechtssachen C-175/18 P, C-178/18 P).
Hintergrund sind die Klagen zweier Pharmaunternehmen gegen Entscheidungen der Europäischen Arzneimittel-Agentur Ema. Die Ema hatte die Unternehmen dazu verpflichtet, in Teilen geschwärzte Berichte über toxikologische und klinische Prüfungen bereits zugelassener Human- und Tiermedikamente für konkurrierende Pharmahersteller zugänglich zu machen. Diese hatten die Dokumente angefordert. Die Hersteller klagten dagegen und argumentierten, es handele sich um vertrauliche Dokumente. Durch die Weitergabe fürchteten sie eine Beeinträchtigung geschäftlicher Interessen.