Ein Jahr ePA: (K)ein Erfolg?

Vor einem Jahr wurde die elektronische Patientenakte (ePA) hierzulande flächendeckend eingeführt und muss seitdem von Arztpraxen und Krankenhäusern verpflichtend genutzt werden. Doch auch wenn fast alle Versicherten schon einmal von der ePA gehört haben, bleibt diese oftmals ungenutzt. Statt „ePA für alle“ sollte es daher besser heißen „ePA für wenige“, kritisiert die Freie Ärzteschaft und spricht von einem milliardenteuren Flop.

Rund 95 Prozent der Kassenpatient:innen haben bereits von der ePA gehört, wie aus dem Datenbarometer der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hervorgeht. Diese wurde für alle gesetzlich Versicherten automatisch angelegt, wenn vorab kein Widerspruch erfolgte. Wer sich gegen die Akte entschieden hat, führt dabei meist Datenschutzbedenken (55 Prozent) als Grund an. Außerdem möchten einige Patient:innen (35 Prozent) nicht, dass alle Personen bzw. Ärzt:innen Zugriff auf ihre Akte haben.

Doch auch wenn mehr als 70 Millionen ePA angelegt wurden, bedeutet dies nicht, dass diese auch aktiv genutzt werden, mahnt die Freie Ärzteschaft anlässlich des einjährigen Jubiläums der Einführung – laut Gematik trifft dies nur auf knapp sechs Millionen Patient:innen zu. Gründe sind sowohl mangelnder Bedarf als auch fehlende Zeit für die Aktivierung sowie eine zu komplexe Bedienung und Informations- sowie Wissenslücken. Demnach wissen laut BfDI-Datenbarometer vier von zehn Personen nicht, dass die ePA keine Pflicht ist. Nur knapp jede/r Zweite ist darüber informiert, dass das Anlegen nicht erst mit der Registrierung bzw. der Installation der ePA-App erfolgt. Der Großteil der Versicherten ist sich außerdem nicht darüber im Klaren, dass Dokumente selbst aus der Akte entfernt werden können.

„Auch wenn Bundesregierung und Gematik Erfolge verkünden, ist diese zentrale Akte auch 25 Jahre nach Beginn ihrer Planung ein milliardenteurer Flop“, lautet das Fazit der Freien Ärzteschaft. Denn dadurch werde die medizinische Behandlung nicht verbessert, sondern die Akte koste vor allem Zeit.

Dennoch sind neue Funktionen geplant. So sollen in Kürze erstmals Daten aus der Medikationsliste pseudonymisiert zu Forschungszwecken ausgeleitet werden, informiert die BfDI. Mit dem geplanten Gesetz zur Digitalisierung im Gesundheitswesen (GeDIG) soll die ePA außerdem auch für Personen ohne Krankheitsgeschichte attraktiver werden. Entsprechende datengestützte Auswertungen von Gesundheitsdaten zur Erkennung seltener Erkrankungen und Krebserkrankungen befürworten knapp zwei Drittel der Patient:innen. Die BfDI rät jedoch dazu, „individuelle, fein abgestufte Einstellungsmöglichkeiten für Datenfreigabe und Zugriffsberechtigungen zu schaffen“, denn ein hohes Schutzniveau ist eng mit der Bereitschaft zur Nutzung der ePA verknüpft.