Einblick in die Bilanz 2023 des Bundesgesundheitsministeriums

2023 wurden sieben Gesetze des Bundesgesundheitsministeriums vom Deutschen Bundestag beschlossen und 20 Verordnungen verkündet.

Hier ein kleiner Überblick:

Digital-Gesetz
• Elektronische Patientenakte ab 2025 für alle Versicherten
• E-Rezept ab 2024 als verbindlicher Standard in der Arzneimittelversorgung
• Videosprechstunden ohne Mengenbegrenzung und auch in der Psychotherapie
• Assistierte Telemedizin in Apotheken
• Weitergehende Integration digitaler Gesundheitsanwendungen
• Cybersicherheit: Weitere Anforderungen an die Leistungserbringer und Krankenkassen

Gesundheitsdatennutzungsgesetz
• Angepasste Rahmenbedingungen für die Forschung mit Gesundheitsdaten unter hohen Datenschutzstandards und dezentraler Datenhaltung
• Schaffung einer zentralen Datenzugangs- und Koordinierungsstelle zur Verwendung von Gesundheitsdaten & Weiterentwicklung des Forschungsdatenzentrums
• Einführung eines Forschungsgeheimnisses bei der Nutzung von Gesundheitsdaten

Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz
• Erhöhung des Pflegegeldes sowie der ambulanten Pflegesachleistungsbeträge
• Erhöhung der Leistungszuschläge für Pflegende Angehörige ab Pflegegrad 2
• Gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

Pflegestudium-Stärkungsgesetz
• Erhöhung der Attraktivität durch modernde hochschulische Pflegeausbildung
• Ausbildungsvergütung für Studierende
• Beschleunigte Gewinnung von ausländischen Fachkräften

Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz
• Stärkung der Versorgungssicherheit – insbesondere für Kinder
• Lockerung der Preisregeln für Kinderarzneimittel
• Erhöhte verbindliche Bevorratungspflichten von Arzneimitteln
• Vereinfachung der Austauschregeln für Apotheken, wenn Arzneimittel nicht verfügbar
• Frühzeitige Erkennung und Verhinderung drohender Versorgungsengpässe
• Diversifizierung von Lieferketten
• Stärkung der EU als Produktionsstandort für Arzneimittel durch Berücksichtigung von Antibiotika mit Wirkstoffproduktion in der EU bzw. dem EWR bei Ausschreibungen

Krankenhaustransparenzgesetz
• Transparenz über die Qualität der Krankenhäuser durch ein Onlineverzeichnis
• Laienverständliche Darstellung des stationären Leistungsgeschehens
• Grundlage für informierte Entscheidungen

Gesetz zur Errichtung einer Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD)
• Verstetigung durch Stiftung zur unabhängigen Erfüllung des Beratungsangebots
• Enge Einbindung der Patientenorganisationen
• Regionale Informations- und Beratungszentren für niedrigschwellige Beratung

(Quelle: Bundesgesundheitsministerium)