Entscheidung zur Organspende jetzt online festhalten

Mit dem Start des Organspende-Registers können Entscheidungen zur Organ- und Gewebespende ab heute auch online festgehalten werden. Das Register wird schrittweise aufgebaut. Zur Sicherheit müssen sich Nutzerinnen und Nutzer mit einem Ausweisdokument mit eID-Funktion identifizieren.

Antworten auf wichtige Fragen

Was ist das Organspende-Register?

Das Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende ist ein zentrales elektronisches Verzeichnis, in dem Sie Ihre Erklärung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende festhalten können. Der Eintrag ist freiwillig und kostenlos. Er kann vom Eintragenden jederzeit wieder geändert oder gelöscht werden.

Wo wird das Organspende-Register geführt?

Das Organspende-Register (www.organspende-register.de) wird vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geführt.

Wie ist das Organspende-Register aufgebaut?

Erster Baustein des Registers ist das Erklärendenportal, in dem Bürgerinnen und Bürger ihre Entscheidung zur Organspende hinterlegen können. Zweiter Baustein ist das Abrufportal, in dem die Entnahmekrankenhäuser Erklärungen suchen und abrufen können, um zu erfahren, ob eine verstorbene Person Organe spenden möchte oder nicht.

Wie wird das Organspende-Register in Betrieb genommen?

Das Organspende-Register wird stufenweise in Betrieb genommen:

  • Das Erklärendenportal startet am 18. März 2024. Entnahmekrankenhäuser, die zu diesem Zeitpunkt bereits an das Organspende-Register angebunden sind, können mögliche Organspende-Erklärungen suchen und abrufen.
  • Ab dem 1. Juli 2024 müssen alle Entnahmekrankenhäuser an das Organspende-Register angebunden sein. Sie können dann im Abrufportal mögliche Organspende-Erklärungen suchen und abrufen.
  • Ab Juli bis spätestens Ende September 2024 wird die Abgabe der Erklärung mithilfe der Digitalen Identität für Versicherte (GesundheitsID) ermöglicht.
  • Ab dem 1. Januar 2025 können die Gewebeeinrichtungen die Bereitschaft zur Gewebespenden bei potentiell Spendenden über das Abrufportal klären.

Bis das Organspende-Register vollständig in Betrieb ist, sollten Sie Ihre Entscheidung weiterhin auf einem Organspendeausweis oder in der Patientenverfügung festhalten. Beide Dokumente bleiben auch nach der vollständigen Inbetriebnahme des Registers gültig.

Warum sollte ich meine Entscheidung im Organspende-Register festhalten?

Eine im Organspende-Register dokumentierte Entscheidung sorgt für Klarheit und Sicherheit: Das Selbstbestimmungsrecht bleibt gewahrt, und Angehörige sowie die behandelnden Ärztinnen und Ärzte um eine Entscheidung entlastet. Im Gegensatz zum Organspendeausweis, der zum Beispiel verloren gehen kann, ist das Organspende-Register immer verfügbar. Im Ernstfall kann das zum Abruf berechtigte Personal im Krankenhaus jederzeit darauf zugreifen und die entsprechende Erklärung einsehen.

Wie kann eine Erklärung im Organspende-Register abgegeben werden?

Wenn eine Erklärung über www.organspende-register.de abgegeben wird, kann man ein NFC-fähiges Smartphone oder NFC-fähiges Tablet oder einen Computer bzw. einen Laptop nutzen.

Wo werden die Daten gespeichert?

Die Daten des Organspende-Registers werden sicher auf einem Server in Deutschland gespeichert.

Wer hat im Ernstfall Zugriff auf meine Daten?

Nur die abrufberechtigten Personen eines behandelnden Krankenhauses können eine Registerabfrage durchführen, sofern im konkreten Fall die Voraussetzungen für eine Organ- und Gewebeentnahme grundsätzlich vorliegen. Dies ist der Fall, wenn der Hirntod unmittelbar bevorsteht, vermutlich bereits eingetreten ist bzw. bereits festgestellt wurde. Bei den abrufberechtigten Personen handelt es sich ausschließlich um Ärztinnen und Ärzte sowie Transplantationsbeauftragte. Diese wurden vom Krankenhaus gegenüber dem Register benannt und müssen sich vor der Suche nach einer Erklärung im Register authentifizieren.

Wie sicher ist eine Erklärung im Organspende-Register?

Die Registerdaten sind nicht öffentlich einsehbar und vor dem Zugriff unbefugter Dritter geschützt. Jede Person, die eine Erklärung im Organspende-Register abgeben, ändern oder widerrufen möchte, muss sich zunächst mittels sicherer Verfahren authentifizieren. Auch der Abruf der Erklärung durch berechtigtes Personal des Krankenhauses ist nur nach dessen vorheriger Registrierung und Authentifizierung möglich.

Welche Alternativen gibt es zum Organspende-Register?

Entscheidungen für oder gegen eine Organ- und Gewebespende können auch weiterhin zum Beispiel im Organspendeausweis, in der Patientenverfügung oder jeder weiteren schriftlichen Form festgehalten werden. Ebenso ist weiterhin eine mündliche Mitteilung an die Angehörigen möglich und sinnvoll. Einen Organspendeausweis kann man unter www.organspende-info.de/organspendeausweis-download-und-bestellen/ online ausfüllen, selbst ausdrucken oder kostenfrei als Plastikkarte bestellen.

Bleibt die Erklärung zur Organ- und Gewebespende in einer Patientenverfügung oder im Organspendeausweis auch nach dem Start des Organspende-Registers gültig?

Ja. Erklärungen zur Organ- und Gewebespende können weiterhin in einem Organspendeausweis oder in einer Patientenverfügung festgehalten werden. Wichtig: Es gilt immer die jüngste Erklärung zur Organ- und Gewebespende.

Weitere Fragen beantwortet die BZgA auf ihrer Informationsseite zum Organspende-Register:

https://www.organspende-info.de/organspende-register