Patienten haben einen Anspruch auf die kostenlose Einsicht in ihre Akten – auch ohne Angabe von Gründen. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Vorausgegangen war ein Streit zwischen einer Zahnärztin und einem Patienten.
Ein Mann aus Sachsen-Anhalt stritt sich mit seiner Zahnärztin über die Behandlung, wollte gegen sie vorgehen, weil sie ihn falsch behandelt habe. Deswegen verlangte er von ihr eine Kopie seiner Patientenakte. Sie forderte im Gegenzug, dass er die Kosten dafür übernimmt – was er aber ablehnte. Er war der Ansicht, einen Anspruch auf eine kostenlose Kopie der Akte gebe es ja nach dem Datenschutzrecht.