Feste Preise für pädiatrische Untersuchungen und Behandlungen

Kinder- und Jugendärzte erhalten fast alle Untersuchungen und Behandlungen seit dem 1. April in voller Höhe vergütet – auch für ihre über 18-jährigen Patienten. Mitte Mai war das Gesetz für eine Stiftung Unabhängige Patientenberatung in Kraft getreten. Es sieht vor, dass kinder- und jugendärztliche Untersuchungen und Behandlungen aus Kapitel 4 EBM „mit den Preisen der Euro-Gebührenordnung“ zu vergüten sind. Außerdem wurden ausgewählte Leistungen der Kinder- und Jugendpsychiatrie entbudgetiert.

Alle Infos: KBV – Feste Preise für pädiatrische Untersuchungen und Behandlungen: Details beschlossen