Finanzentwicklung der GKV im 1. bis 3. Quartal 2023

Die 96 gesetzlichen Krankenkassen haben im 1. bis 3. Quartal 2023 ein Defizit von rund 1,0 Mrd. Euro verbucht. Dieses hängt maßgeblich mit der Verpflichtung des Gesetzgebers im Rahmen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes zusammen, im Jahr 2023 insgesamt 2,5 Milliarden Euro – für das 1. bis 3. Quartal rund 1,9 Milliarden Euro – aus den Finanzreserven der Krankenkassen an den Gesundheitsfonds abzuführen. Ohne diesen Beitrag zur Stabilisierung der GKV-Finanzen hätten die Krankenkassen im 1.-3. Quartal einen Überschuss von rund 900 Millionen Euro erzielt. Die Finanzreserven der Krankenkassen beliefen sich zum Ende der ersten neun Monate mit 9,3 Milliarden Euro bzw. rund 0,4 Monatsausgaben weiterhin auf das Zweifache der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestreserve.

Den Einnahmen der gesetzlichen Krankenkassen in Höhe von 227,2 Milliarden Euro standen Ausgaben in Höhe von 228,1 Mrd. Euro gegenüber, hiervon 1,9 Milliarden Euro für die Vermögensabgabe. Die Ausgaben für Leistungen und Verwaltungskosten verzeichneten einen Zuwachs von 4,9 Prozent. Im gleichen Zeitraum wuchs die Versichertenanzahl in der GKV um 1,0 Prozent auf 74,2 Millionen. Der durchschnittlich von den Krankenkassen erhobene Zusatzbeitragssatz zum Quartalsende lag mit 1,51 Prozent leicht unterhalb des Ende Oktober 2022 für das Jahr 2023 bekannt gegebenen durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes von 1,6 Prozent.

Unterschiedliche Finanzentwicklung nach Krankenkassenarten

Die Innungskrankenkassen erzielten einen Überschuss von 76 Millionen Euro und die nicht am Risikostrukturausgleich teilnehmende Landwirtschaftliche Krankenkasse einen Überschuss von 3 Millionen Euro. Defizite erzielten hingegen die Ersatzkassen mit 606 Millionen Euro, die Allgemeinen Ortskrankenkassen mit 199 Millionen Euro, die Betriebskrankenkassen mit 144 Millionen Euro sowie die Knappschaft mit 96 Millionen Euro.

Ergebnis des Gesundheitsfonds

Der Gesundheitsfonds, der zum Stichtag 16. Januar 2023 über eine Liquiditätsreserve von 12,0 Milliarden Euro verfügte, verzeichnete im 1.-3. Quartal ein Defizit von 6,9 Milliarden Euro. Der größere Teil dieses Defizits ist saisonüblich. So fließen die Ausgaben des Gesundheitsfonds als monatliche Zuweisungen in konstanter Höhe an die Krankenkassen, während die Einnahmen unterjährig erheblich schwanken und insbesondere im 4. Quartal aufgrund der Verbeitragung von Jahressonderzahlungen wie dem Weihnachtsgeld höher ausfallen. Ein Teil des Defizits resultiert allerdings aus einer Maßnahme des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes: Durch die Absenkung der Obergrenze der Liquiditätsreserve werden zusätzliche Mittel an die Krankenkassen ausgeschüttet, um die Zusatzbeitragssätze der Krankenkassen zu stabilisieren.

Die Beitragseinnahmen (ohne Zusatzbeiträge) stiegen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 5,6 Prozent. Verantwortlich für die außerordentlich gute Einnahmenentwicklung im 1.-3. Quartal sind insbesondere die zuletzt inflationsbedingt kräftigen Lohnsteigerungen. Auch die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro pro Stunde zum 1. Oktober 2022 sowie der Abbau der Kurzarbeit wirken sich positiv auf die Lohnentwicklung aus. Vor diesem Hintergrund ist in den verbleibenden drei Monaten des Jahres mit einer weiter abflachenden Veränderungsrate bei den Beitragseinnahmen zu rechnen.

Entwicklungen bei den Ausgaben

Bei einem Anstieg der Leistungs- und Verwaltungsausgaben im 1.-3. Quartal 2023 von 4,9 Prozent stiegen die Leistungsausgaben um 5,2 Prozent. Hierbei schlägt sich der Inflationsdruck im Gesundheitswesen zunehmend auch in den regelhaften Vergütungsanpassungen in den verschiedenen Leistungsbereichen nieder. Die Verwaltungskosten reduzierten sich um 1,0 Prozent, was maßgeblich auf die im Vorjahr gebildeten hohen Altersrückstellungen einer einzelnen Krankenkasse zurückzuführen ist. Ohne Berücksichtigung von Altersrückstellungen stiegen die Verwaltungskosten um 4,0 Prozent.

Die Ausgaben für Krankenhausbehandlungen entwickeln sich mit 6,9 Prozent weiterhin äußerst dynamisch. Ursächlich für die im Vergleich zu den vergangenen Jahren hohe Veränderungsrate ist die Kombination aus einer sehr dynamischen Preiskomponente, steigenden Fallzahlen sowie erneut stark gestiegenen Ausgaben für Pflegepersonalkosten. Zudem ist ein sehr hoher Ausgabenanstieg von fast 14 Prozent für stationär psychiatrische Krankenhausleistungen zu beobachten.

Die Aufwendungen für die Versorgung mit Arzneimitteln stiegen um 2,5 Prozent. Hier wirkt insbesondere die befristete Erhöhung des gesetzlichen Herstellerabschlags durch das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz dämpfend auf die Arzneimittelausgaben.

Die Ausgaben der GKV für ambulant-ärztliche Behandlungen stiegen im 1.-3. Quartal um 1,1 Prozent. Bei der Interpretation der Veränderungsrate ist zu berücksichtigen, dass die Buchungen von Schätzungen geprägt sind, da Abrechnungsdaten für den betrachteten Zeitraum noch nicht oder nur teilweise vorliegen. Dämpfend auf die Ausgabenrate wirken u.a. der deutliche Rückgang von Corona-spezifischen Abrechnungsziffern (z.B. Testungen).

Stark gestiegen sind die Ausgaben für Schutzimpfungen mit 15,9 Prozent, für häusliche Krankenpflege mit 12,9 Prozent sowie für Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen mit 9,6 Prozent. Letztere wiesen nach den pandemiebedingten Einbrüchen der vergangenen Jahre schon 2022 eine überdurchschnittliche Dynamik auf. Im Bereich der Schutzimpfungen ist die starke Wachstumsrate insbesondere auf die Ausgaben für die Abgabe von Impfstoffen gegen Gürtelrose und FSME zurückzuführen. Die ungewöhnliche Dynamik bei der häuslichen Krankenpflege dürfte primär im Tariftreuegesetz begründet sein, das am 1. September 2022 in Kraft trat.

Die Ausgaben für zahnärztliche Behandlungen ohne Zahnersatz sind mit 6,4 Prozent kräftig angestiegen. Hier ist bis zum Jahresende mit einem deutlichen Abflachen zu rechnen, da der Gesetzgeber mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz ausgabenbegrenzende Vorgaben gemacht hat.

Bei der Interpretation der Daten der ersten neun Monate ist grundsätzlich zu berücksichtigen, dass die Ausgaben in vielen Leistungsbereichen, insbesondere bei Ärzten und Zahnärzten, noch von Schätzungen geprägt sind, da Abrechnungsdaten häufig noch nicht oder nur teilweise vorliegen.

Weitere Entwicklung

 Das Bundesministerium für Gesundheit hat auf Basis der Prognose des GKV-Schätzerkreises vom 11. und 12. Oktober zum 1. November einen durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz für das Jahr 2024 von 1,7 Prozent bekanntgegeben. Dies entspricht einem Anstieg von 0,1 Prozentpunkten gegenüber dem für 2023 bekanntgegebenen durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz von 1,6 Prozent.

Die vorläufigen Finanzergebnisse der GKV für das Jahr 2023 werden Ende Februar 2024, die endgültigen Finanzergebnisse der GKV Mitte Juni 2024 vorliegen.

(Quelle: Bundesgesundheitsministerium)