Fortbildungsquote in Praxen und MVZ bei bis zu 85 Prozent

Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen haben in den Einrichtungen der vertragsärztlichen Versorgung eine hohe Priorität. Sie werden von den Praxen und Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) fest eingeplant und von den Mitarbeitenden explizit gefordert. In 68 Prozent der Praxen und 85 Prozent der MVZ haben nichtärztliche Mitarbeitende 2022 an Fortbildungen oder anderen Qualifizierungsmaßnahmen teilgenommen. Dabei sind durchschnittlich 4,6 Fortbildungen oder Qualifizierungen je Praxis und 9,3 je MVZ wahrgenommen worden. Die von den Praxen und MVZ getragenen Gebühren und sonstigen Kosten beliefen sich 2022 auf durchschnittlich 814 Euro pro Qualifizierungsmaßnahme. Einrichtungen der vertragsärztlichen Versorgung haben damit durchschnittlich 4.233 Euro für Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen ihrer Mitarbeitenden aufgewendet.

Für etwa die Hälfte der Praxen und MVZ, in denen die nicht-ärztlichen Mitarbeitenden nicht fortgebildet wurden, kann für das Jahr 2022 eine mangelnde Deckung des Bedarfs an Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen festgehalten werden. Insbesondere personelle Engpässe erschweren die Wahrnehmung von Fortbildungen in Praxen und MVZ.  In den Praxen sind es vor allem Einwände der Mitarbeitenden, in den MVZ hingegen die hohe Mitarbeiterfluktuation, die dazu beitragen, dass das Fortbildungs- und Qualifizierungspotenzial in der vertragsärztlichen Versorgung nicht voll ausgeschöpft ist. Etwas mehr als ein Fünftel der Qualifizierungsmaßnahmen ging zudem mit einer Gehaltserhöhung einher. Größtenteils ist die für die Qualifizierungsmaßnahmen aufgewendete Zeit als reguläre Arbeitszeit angerechnet oder den Mitarbeitenden dafür Bildungs- oder Sonderurlaub gewährt worden.

Das sind die zentralen Ergebnisse einer aktuell vom Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) veröffentlichten Umfrage zur „Fortbildung und Qualifizierung der nichtärztlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der vertragsärztlichen Versorgung“.